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Schweiz «Heiler» von Bern muss ins Gefängnis

Das Urteil im «Heiler»-Prozess ist gefällt: Der Angeklagte wurde zu einer mehr als 12jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zahlreiche seiner Patienten vorsätzlich mit dem HI-Virus infiziert hat. Schuldig fühlt der sich jedoch nicht.

Der «Heiler» von Bern ist zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hat sich der 54jährige der Körperverletzung und des Verbreitens menschlicher Krankheiten schuldig gemacht.

«Der Angeklagte und niemand anders ist für die Infizierung der 16 Menschen verantwortlich», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung.

Das Urteil nahm er praktisch ohne Regung hin. «Auf mich wirkte er nicht sehr überrascht, als er das Urteil vernahm», sagte SRF-Korrespondent Christof Schneider in Bern. «Er ist sehr niedergeschlagen», sagte jedoch sein Verteidiger, der auf Freispruch «in dubio pro reo» plädiert hatte.

Gericht glaubt Opfern

Als wichtiges Indiz für die Schuld des «Heilers» erachtete das Gericht die phylogenetische Analyse. Alle 16 Opfer mussten sich demnach an derselben Quelle infiziert haben, und zwar mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an einer Spritze, die ihnen gezielt verabreicht wurde.

Die Opfer hätten laut Gericht zudem die Vorgänge sehr genau schildern können. Einzig die Opfer, die offenbar einen K.O.-Drink erhalten hatten, seien naturgemäss nicht zu näheren Beschreibungen imstand gewesen. Der Beschuldigte hingegen verstrickte sich in Widersprüche.

Der «Heiler» stritt vor Gericht alle Vorwürfe ab. Zudem unterstellte er den Opfern ungeschützten Sexualverkehr und intravenösen Drogenkonsum gehabt zu haben.

Kein klares Motiv erkennbar

In den Augen des Gerichts ist er «hinterhältig, skrupellos und menschenverachtend» vorgegangen. Warum er dies tat, müsse offen bleiben, sagte der Gerichtspräsident weiter.

Ein möglicher Grund könne das Streben nach gesellschaftlicher Anerkennung sein, mutmasste der Gerichtspräsident. Als Motiv denkbar seien auch etwa das Streben nach Macht oder das Verlangen nach Rache sowie Allmachtsphantasien.

«Ein klares Motiv ist aber nicht zu erkennen», betonte er. Sicher sei aber, dass es kein uneigennütziges Motiv sein könne, «sonst hätte er nicht gesunde Menschen krank gemacht». Bei der Strafzumessung falle erschwerend ins Gewicht, dass Geständnis, Einsicht und Reue ausgeblieben sein.

Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre

Mit dem Urteil blieb das Gericht bei der Strafzumessung unter den von der Staatsanwaltschaft beantragten 15 Jahren. Diese will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und erst danach über einem allfälligen Weiterzug entscheiden.

Ob der «Heiler» das Urteil weiterziehen werde, sei auch noch nicht entschieden, sagte der Verteidiger. Er werde nun Berufung anmelden und die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Der definitive Entscheid werde erst danach gefällt.

SRF-Korrespondent Christof Schneider sagt jedoch, das es durchaus denkbar sei, dass der «Heiler« den Fall weiterziehen wolle. «Er bestreitet die Taten nach wie vor», betont Schneider. Seine Chancen seien jedoch gering, dass er bei einer weiteren Instanz als freier Mann das Gerichtsgebäude verlassen würde.

Obwohl es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt und bereits der Weiterzug ans Obergericht im Raum steht, bleibt der Verurteilte einstweilen hinter Gitter: Das Gericht verfügte Sicherheitshaft.

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