Im Kanton Luzern mussten bereits mehrere Dutzend IV-Bezüger ihre Hirnströme messen lassen. Damit will die kantonale Invaliditätsversicherung abklären, ob deren Rente gerechtfertigt sei. Allfällige Betrüger sollen entlarvt werden.
Juristen sind alarmiert. David Husmann von der Rechtsberatung für Unfallopfer und Patienten vertritt regelmässig IV-Bezüger vor Gericht. Erstaunt hält er fest: «Ausgerechnet die IV, die sich sonst nur auf die Schulmedizin stützt und selbst die klassische Neuropsychologie für nicht aussagekräftig hält, macht so etwas.» Seine Beratungsstelle werde eine Aufsichtsbeschwerde ans Bundesamt für Sozialversicherung zu richten, sagt er in «10vor10»
Lügendetektor für psychisch Kranke?
Gesundheitspolitiker der SVP dagegen finden das Luzerner Vorgehen inspirierend. Der Zürcher Nationalrat Tony Bortoluzzi meint, dass man die Methode «unbedingt genau anschauen» müsse. Es bestünden damit wohl breitere Möglichkeiten, die Erwerbsfähigkeit von IV-Bezügern abzuklären. Darum müsse sich die Gesundheitskommission dem Thema annehmen.
Das findet auch CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Allerdings äussert sie auch Skepsis. Die in Luzern angewendete Methode sei ihres Wissens «nicht wissenschaftlich erhärtet». Zudem sieht sie ein Problem darin, dass man «einen Lügendetektor einsetzt bei psychisch kranken Menschen». «Das geht meines Erachtens nicht.»