Am Donnerstag vermeldete der Kanton Zürich: «Prämienverbilligungen 2024: Im Kanton Zürich stehen über 1.2 Milliarden Franken zur Verfügung.» Damit erhöht der bevölkerungsreichste Kanton die Beiträge um 10 Prozent.
Und er ist damit bei weitem nicht alleine. Nach der Mitteilung des Bundes, dass die Krankenkassenprämien für das Jahr 2024 im Schnitt um 8.7 Prozent steigen, sind die Kantone dabei, ihre Budgets für Individuelle Prämienverbilligungen (IPV) zu erhöhen.
Kantone berechnen Budget nach verschiedenen Faktoren
Noch haben nicht alle Kantone ihren Haushalt für das kommende Jahr budgetiert oder öffentlich gemacht. Doch eines ist offensichtlich: Mit den steigenden Prämien füllen sich auch die Töpfe für die Prämienverbilligungen.
Eine Umfrage der Regionaljournale von Radio SRF in allen 26 Kantonen zeigt, dass die budgetierten Beträge für 2024 im Vergleich zum laufenden Jahr vielerorts steigen. Um die Budgets zu berechnen, stützen sich die Kantone meist auf effektive Zahlen aus der Vergangenheit, auf die definitiven IPV-Bundesbeiträge und auf aktuelle Prämienentwicklungen.
Die Kantone behalten sich Änderungen vor. Diverse Stände geben an, dass sich die Beiträge erhöhen könnten.
Die Regeln sind überall etwas anders
Je nach Wohnkanton unterschiedlich sind indes die Bedingungen für den Erhalt der Prämienverbilligung oder die Höhe und die Art der Auszahlung der Prämienverbilligung – entweder automatisch oder auf Antrag, oder mit unterschiedlichen Anmeldefristen.
Im Durchschnitt bezieht jede vierte Person in der Schweiz eine Prämienverbilligung. Grundsätzlich haben Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung.
Massgebend dafür sind verschiedene Punkte aus der Steuererklärung, etwa das Einkommen oder das Vermögen, das mit Obergrenzen gedeckelt ist. 2022 hatten die Kantone Genf, Waadt, Uri und Schaffhausen den grössten Anteil an Bezügerinnen und Bezügern von Prämienverbilligungen. Am kleinsten war der Anteil in Neuenburg, Basel-Landschaft und St. Gallen.
Am meisten auf Prämienverbilligungen angewiesen bleiben finanzschwache Haushalte, zum Beispiel Familien aus dem unteren Mittelstand.
Wer wie stark von den Verbilligungen profitiert, hängt aber wesentlich vom Wohnort ab. Die Systeme, aber auch der Gesamtbetrag, wie viel für die Entlastung bei den Krankenkassenprämien ausgegeben wird, unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
Eine Harmonisierung unter den Kantonen wäre zu kompliziert.
Und hierzu betont Rebecca Ruiz, Vizepräsidentin der Gesundheitsdirektorenkonferenz, die Souveränität der Kantone: «Es geht hier letztlich um die Anerkennung, dass jeder Kanton seine eigene Budgetpolitik hat und souverän ist. Zudem wäre eine Harmonisierung zu kompliziert.»