Verdingkinder und andere Opfer von staatlichen Zwangsmassnahmen sollen für ihr Leid entschädigt werden. Das will die Wiedergutmachungs-Initiative. Die Vorlage verlangt, dass dafür ein Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken eingerichtet wird. Das Volksbegehren ist mit 110'000 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden.
Diese kamen in weniger als der Hälfte der Sammelfrist zusammen. Bei der Einreichung feierten die Initianten den Vater der Vorlage, den Unternehmer Guido Fluri, als «Hoffnungsträger».
Wie Kriminelle behandelt
Das Geld aus dem Wiedergutmachungs-Fonds soll an diejenigen Opfer gehen, die von den Zwangsmassnahmen besonders schwer betroffen waren. Der Fonds soll vom Bund eingerichtet werden. Aus welchen Quellen das Geld stammen soll, lässt die Initiative aber offen.
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren im 20. Jahrhundert in der Schweiz gegen mindestens 20'000 Menschen angeordnet worden. Manche wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert oder für Medikamentenversuche missbraucht. Weitere wurden wegen Arbeitsscheu, lasterhaften Lebenswandels oder Liederlichkeit wie Kriminelle weggesperrt.
Zwangsversorgung erst 1981 gestoppt
Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt. Erst 1981 wurde die Praxis der administrativen Zwangsversorgung gestoppt.
2014 hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Unrecht anerkannt wird, das den Betroffenen zugefügt wurde. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin aber nicht vorgesehen. Der inzwischen aktive Soforthilfefonds wurde auf freiwilliger Basis eingerichtet.
Mitglieder fast aller Parteien
Im Initiativkomitee sitzen neben Vertretern der Betroffenenorganisationen Mitglieder aller Bundeshausfraktionen – mit Ausnahme der SVP. Deren Vertreter hatten im Nationalrat auch gegen das Rehabilitierungsgesetz gestimmt.