Das Plakat mit weissem Hakenkreuz auf rotem Grund wirbt für ein Nein zur Durchsetzungsinitiative. Es wurde am Montag auf E-Boards im Hauptbahnhof Zürich und am Dienstag im Bahnhof Genf geschaltet.
Werbebotschaft ohne Hakenkreuz erlaubt
Nun ist per sofort wieder Schluss damit. Das Motiv habe die Gefühle zahlreicher Kunden in tiefster Weise verletzt und ihre persönliche Vergangenheit verharmlost, begründet die SBB ihren Entscheid. Sie wird das Plakat mit Hakenkreuz nicht weiter zulassen.
Die SBB mische sich aber nicht in den Abstimmungskampf ein und biete dem Inserenten an, sein Plakat ohne Symbol zu schalten, heisst es weiter.
«Ein krasser Einzelfall»
Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2012 handelt es sich bei öffentlichen Flächen in Bahnhöfen um öffentlichen Raum. Die SBB muss deshalb politische Werbung grundsätzlich zulassen.
Die SBB findet jedoch, «dass mit dem Hakenkreuzsymbol an so prominenter Stelle die Grenzen des erwähnten Bundesgerichtsentscheids überschritten worden sind». Beim Plakat handle es sich um einen «krassen Einzelfall».