Nach dem Ja an der Urne im September 2013 hat auch das Tessiner Parlament dem «Burka-Gesetz» grünes Licht gegeben. Damit ist es im Tessin künftig verboten, das Gesicht an öffentlichen Orten zu verschleiern.
Der Sitzungstag zum Burka-Gesetz fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt: Beim Eingang des Parlamentsgebäudes wurde provisorisch ein Metalldetektor aufgestellt.
Das von der Tessiner Bevölkerung angenommene Verbot der Vollverschleierung verbietet das Tragen von Ganzkörperschleiern (Burka) oder Gesichtsschleiern (Niqab) im öffentlichen Raum. Gemäss Regierungsbotschaft gilt dies in gleichem Masse für Sportfans, die sich vermummen oder Demonstrierende, die Helme tragen.
Strafen bis 10'000 Franken
Die vorberatende Kommission forderte in der Parlamentsdebatte jedoch erfolgreich, dass das Tragen des Ganzkörperschleiers oder Gesichtsschleiers in einem gesonderten Gesetz geregelt wird. Dieses Ad-hoc-Gesetz umfasst neun Artikel und will auch die Integration und den sozialen Austausch fördern.
Das Gesetz über die öffentliche Ordnung hingegen wird um ein strenges Vermummungsverbot ergänzt. Mit getrennten Gesetzen will das Tessiner Parlament verhindern, dass verhüllte Frauen mit Hooligans oder maskierten Demonstranten gleichgestellt werden. Die Strafen für mögliche Vergehen werden zwischen 100 und 10'000 Franken liegen.