Das politische Nein war bisher sehr deutlich: Im Parlament wurde in der Vergangenheit jede Idee für einen Vaterschafts- oder Elternurlaub bereits im Keim erstickt. Und auch aus dem Bundesrat ist aktuell kein starker politischer Wille für einen Vaterschaftsurlaub zu spüren. Er macht lediglich eine Auslegeordnung mit den Kosten und den Vor- und Nachteilen von acht verschiedenen Modellen – mehr nicht.
Der Bundesrat sagt sogar: Der Vaterschaftsurlaub hat nicht erste Priorität. Ludwig Gärtner, Leiter Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft beim Bundesamt für Sozialversicherungen erklärt: «Der Vaterschaftsurlaub ist zwar eine wichtige Massnahme, ist aber eine kurzfristige Sache. Und es gibt einfach Dinge, die wichtiger sind. Zum Beispiel die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, weil diese eine längerdauernde Wirkung erzielt.»
Der Bundesrat hält aber auch fest, dass ein Vaterschaftsurlaub zu einer partnerschaftlichen Rollenteilung in der Familie beitragen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern könne.
Die Bandbreite der geprüften Modelle ist gross: Sie reicht von einem zeitlich nicht definierten Vaterschaftsurlaub ohne finanzielle Folgen bis hin zu einem sechsmonatigen Elternurlaub mit Kosten von 1,7 Milliarden Franken. Eine Priorisierung hat der Bundesrat nicht gemacht: «Es gibt keinen Favoriten. Es ist eine Auslegeordnung für das Parlament. Und der Bundesrat überlässt diesem, die Schwerpunkte zu setzen.»
Die Auslegeordnung geht nun an das Parlament. Es muss das Thema erneut diskutieren.
Es sei eine mutlose Position des Bundesrats, meint SP-Ständerätin Anita Fetz: «Vom Bundesrat hätte ich etwas mehr erwartet. Ich hätte mir vorgestellt, dass der Bundesrat einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub unterstützen kann.»
Pensumreduktion nach Geburt
Konkreter befasst sich der Bundesrat mit einem Punkt: Ob Eltern künftig das Recht eingeräumt werden soll, nach der Geburt eines Kindes das Arbeitspensum um bis zu zwanzig Prozent zu reduzieren. Ob das auch für Chefs gelten soll, werde noch untersucht, sagt Ludwig Gärtner vom Bundesamt für Sozialversicherungen: «Wir werden sicher auch prüfen, ob es Einschränkungen gibt, sei es in Bezug auf die Arbeitnehmerkategorien, aber auch in Bezug auf die Grösse des Unternehmens. Aber das ist noch völlig offen.»
Sein Pensum reduzieren zu können, das sollte doch schon ohne Gesetz möglich sein, reagiert Anita Fetz. «Das schmeckt für mich eher nach einem Ablenkungsmanöver. Dass Mütter oder Väter ihren Arbeitgeber verklagen müssen, wenn dieser sie nicht weniger arbeiten lässt, ist ja nicht ein realistischer Vorschlag.»
Aber immerhin: Jetzt habe man etwas auf dem Tisch. Vielleicht finde sich im Parlament über die Parteigrenzen hinweg doch noch eine Lösung.
Musterprozesse sollen helfen
Parallel wird nun juristisch Druck gemacht: Mit einem Musterprozess soll der Vaterschaftsurlaub vor Gericht erstritten werden. Hinter dieser Idee steht der Verein «gleichberichtig». In seiner Medienmitteilung schreibt der Verein: Er fühle sich heute darin bestätigt, mit Musterprozessen die Gleichstellung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben.
Apropos: Der Vereinspräsident stand für Medienanfragen nicht zur Verfügung – er ist im Vaterschaftsurlaub.