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Karin Keller-Sutter: «Es geht nur noch um die grundsätzliche Entscheidung, ob überhaupt ein indirekter Gegenvorschlag beschlossen werden soll.»
Aus News-Clip vom 09.06.2020.
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Knacknuss Konzernverantwortung Ständerat stimmt ebenfalls für indirekten Gegenvorschlag

  • Nun steht es quasi fest: Die Konzernverantwortungs-Initiative kommt mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung. Es fehlt nur noch die Schlussabstimmung bei diesem Geschäft.
  • Nach Zustimmung beider Räte dürfte diese eine Formsache sein.
  • Das bedeutet: Wenn bei der Abstimmung über die Konzernverantwortungs-Initiative der Volksvorschlag abgelehnt wird, tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft.
  • Um diesen haben die Parlamentskammern während dreier Jahre gerungen.

Der Ständerat hat dem Vorschlag der Einigungskonferenz, den er selbst eingebracht hatte, mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Bleiben die Räte in der Schlussabstimmung bei ihren Entscheiden, kommt deshalb die Konzernverantwortungs-Initiative ohne direkten, aber mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung.

Was will die Konzernverantwortungs-Initiative?

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Legende: Keystone/Symbolbild

Mit der Annahme der im Oktober 2016 eingereichten Konzernverantwortungs-Initiative würden globale Konzerne mit Sitz in der Schweiz einem zwingenden Regelwerk unterstellt, wenn es um die Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren weltweiten Tätigkeiten geht.

Zentral wäre dabei die neue Sorgfaltsprüfungspflicht. Wenn ein Schweizer Konzern dieser Pflicht nicht nachkäme, müsste er für allfällige Schäden haften, die seine Tochterfirmen im Ausland verursacht haben.

In den Debatten während drei Jahren standen sich die zwei Konzepte der beiden Kammern gegenüber: Jenes des Ständerats, das der Nationalrat nun übernommen hat, enthält keine neuen Haftungsregelungen, aber Berichterstattungspflichten für bestimmte Unternehmen.

Bundesrat wollte keine neuen Haftungsregeln

Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen. Der Bundesrat hatte die Grundlagen für diesen Gegenvorschlag als Reaktion auf den schärfer formulierten Gegenvorschlag des Nationalrates ins Spiel gebracht.

Denn das unterlegene Konzept des Nationalrats hätte neue Haftungsregeln für Schweizer Unternehmen und deren Tochtergesellschaften gebracht, die im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Es sei denn, sie weisen nach, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben oder ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen nicht haben beeinflussen können.

Der Nationalrat war der Konzernverantwortungs-Initiative weit entgegengekommen. Die Initianten und Initiantinnen hatten denn auch zugesichert, ihr Begehren zurückzuziehen, sollte die Version des Nationalrates die Ratsdebatten überstehen. Dies ist nun nicht der Fall; die Initiative kommt mit indirektem Gegenvorschlag an die Urne.

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Konzernverantwortung: Nationalrat stimmt für den Gegenvorschlag
Aus Tagesschau vom 08.06.2020.
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SRF 4 News, 09.06.2020, 10:00 Uhr;

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