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Schweiz Kosovare muss Schweiz verlassen

Raub, mehrfacher Diebstahl und weitere Delikte. Das hat ein Kosovare auf dem Kerbholz, den die Schweiz ausweisen wollte. Der Mann gelangte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – und unterlag.

Die Schweiz hat das Recht auf Privatleben mit der Ausweisung eines Kosovaren nicht verletzt, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden hat. Der Mann hatte mehrere Straftaten begangen und war zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden.

Der Kosovare war wegen Raubes, mehrfachen Diebstahls und weiteren Delikten von der Luzerner Justiz verurteilt worden. Er sollte nach der Verbüssung der Strafe aus der Schweiz ausgewiesen werden. Noch während der Haft heiratete er 2006 eine Schweizerin. Die Ehe wurde 2010 geschieden.

16 Jahre in Kosovo gelebt

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg im Urteil schreibt, ist das Recht des Mannes auf ein Privatleben nicht verletzt worden. Die Eheleute hätten bei ihrer Heirat gewusst, dass der Kosovare in seine Heimat zurückkehren muss.

Weil er die ersten 16 Jahre seines Lebens in Kosovo verbrachte, geht der Gerichtshof davon aus, dass sich der unterdessen 32-Jährige gut in seinem Herkunftsland wird zurecht finden können.

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