Das Abhören von Telefongesprächen gehört zum klassischen Arsenal von Ermittlern. Mitglieder des organisierten Verbrechens nutzen allerdings für ihre Verabredungen zunehmend die Internet-Telefonie – und narren damit die Ermittler.
«Nach dem ersten Kontakt wird vereinbart beispielsweise auf Skype zu wechseln», sagt Beat Oppliger, Leitender Staatsanwalt ZH, der «Tagesschau». Von diesem Moment an, könnten die Ermittler das Gespräch nicht mehr verfolgen.
Staatstrojaner nötig
Um ein Gespräch via Skype oder andere Internetkommunikation anzapfen zu können, müssen Spezialisten eine Software, einen sogenannten Staatstrojaner, auf den Computer des Verdächtigen einschleusen. Heutzutage ist das verboten. Strafverfolger fordern, dass das Gesetz an die moderne Technik angepasst wird.
«Wir reden hier von Fällen von Schwerstkriminalität – kriminelle Organisationen, schwerer Betäubungsmittelhandel, Kinderpornografie», so Oppliger. Und dann fehle ihnen das entscheidende Beweismittel, wenn sie die Kommunikation nicht mehr überwachen könnten.
Eine entsprechende Anpassung des Gesetzes betreffend die Überwachung des Fernmeldeverkehrs (Büpf) liegt beim Parlament – doch sie ist heftig umstritten. Nationalrat Daniel Vischer (Grüne/ZH) ist gegen die Revision, wie sie aufgegleist ist. Er spricht sich auch gegen einen Staatstrojaner aus. Denn dieser sei nicht so angelegt, dass gesichert ist, dass sich die Überwachung auf Skype beschränkt.
Anders sieht es Stefan Engler, Ständerat CVP/GR. «Wenn es um schwere Delikte geht, möchten wir den Strafverfolgungsbehörden auch wirksame Instrumente geben, um Verdächtigte verfolgen zu können.»
Der Nationalrat berät entweder in der Herbst- oder Wintersession über das umstrittene Gesetz.