Bei der Bekämpfung des Terrorismus oder des gewalttätigen Extremismus habe der Nachrichtendienst des Bundes NDB bereits «in mehreren Fällen» von Ergebnissen profitiert, die Partnerdienste im Ausland mit virtuellen Agentinnen und Agenten gewonnen hätten. Das schreibt der NDB auf Anfrage von Radio SRF.
Weil auch er sich «an die Entwicklung der Bedrohungen in der virtuellen Welt anpassen» müsse, plant der NDB, selber solche virtuellen Agenten einzusetzen, wie er schriftlich bestätigt: «Angesichts der Notwendigkeit, seine eigenen Fähigkeiten zu entwickeln und nicht nur von denen seiner Partner abhängig zu sein, ist der NDB derzeit dabei, ein Projekt zum Einsatz virtueller Agenten umzusetzen.»
Unabhängige Aufsichtsbehörde hat ein Auge auf das Projekt
Diese Agenten, die mit Tarnidentitäten ausgestattet werden, sollen in «sozialen Netzwerken» zum Einsatz kommen, um dort «nachrichtendienstlich relevante Daten zu sammeln», so der NDB. Wie viele Agenten es sein werden und welche Fähigkeiten sie haben sollen, gibt er nicht bekannt.
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten möchte das Projekt eng begleiten und plant, zum Start gegen Ende Jahr eine Prüfung durchzuführen, wie Leiterin Prisca Fischer ankündigt. «Wie das Ganze ausgestaltet sein wird, werden wir aus erster Hand, gerade in dem Moment, in dem sie das machen, erfahren».
Dabei dürfte die Aufsicht auch interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die virtuellen Agentinnen und Agenten zum Einsatz kommen. Der NDB ist der Ansicht, dass es dafür keine Anpassung des Nachrichtendienstgesetzes brauche, wie er schreibt: «Der rechtliche Rahmen, der die Aktivitäten des NDB in der realen Welt regelt, gilt auch für die Aktivitäten in der virtuellen Welt.»
Der rechtliche Rahmen, der die Aktivitäten des NDB in der realen Welt regelt, gilt auch für die Aktivitäten in der virtuellen Welt.
So muss laut geltendem Gesetz jede Tarnidentität von Verteidigungsministerin Viola Amherd einzeln bewilligt werden. Sie ist auf jeweils fünf Jahre befristet und kann um höchstens drei weitere Jahre verlängert werden.