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Einschätzungen von Bundeshausredaktor Christoph Nufer
Aus News-Clip vom 02.09.2016.
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Schweiz Nationalratskommission will «Inländervorrang light»

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will die Zuwanderungsinitiative mit einem Inländervorrang umsetzen. Der Vorschlag der Kommission weist wesentliche Unterschiede im Vergleich zur Lösung des Bundesrates auf. Die SVP stellt sich quer.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) will die Masseneinwanderungsinitiative mit einem Inländervorrang umsetzen. Das hat sie mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen, wie sie mitteilte.

Kompromisslösung

Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) sprach vor den Medien von einem Kompromiss unter verschiedenen Antragsstellern. Dieser sei mehrheitsfähig geworden. Die SPK wählte eine schwache Form des Inländervorrangs.

Konkret besteht der vorgeschlagene Inländervorrang aus drei Schritten:

  1. Der Bundesrat trifft Massnahmen zur besseren Ausschöpfung des inländischen Potentials. Insbesondere jene Arbeitskräfte, die in der Schweiz bereits eine Aufenthaltsbewilligung besitzen, sollen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Zahl der erwerbslosen Ausländer soll auf diese Weise reduziert werden.
  2. Werden vom Bundesrat festgelegte Schwellenwerte überschritten, kann eine obligatorische Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber eingerichtet werden, bevor eine freie Stelle besetzt wird. Demnach müssen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren zuerst über die offenen Stellen informiert werden.
  3. Erzielen diese beide Massnahmen nicht die gewünschte Wirkung, kann der Bundesrat bei schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen geeignete Abhilfemassnahmen treffen, die dem gemischten Ausschuss vorgelegt werden müssen. Dieser muss die Massnahmen gutheissen, sofern sie nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sind. Der gemischte Ausschuss besteht aus Vertretern der Schweiz und der EU.

Die SPK will mit ihrem Vorschlag die bilateralen Verträge mit der EU nicht gefährden. Von Beginn weg sei klar gewesen, dass die Initiative nicht wortgetreu umgesetzt werden könne, sagte Kommissionsvizepräsident und Mehrheitsvertreter Kurt Fluri (FDP/SO). «Insbesondere wenn man das Asylwesen einbeziehen müsste, wie es die Initiative verlangt, oder die Grenzgänger, so könnte man kaum mehr von einer arbeitsmarktgesteuerten Immigration sprechen.»

Einschätzungen von Bundeshausredaktor Christoph Nufer

«Man weiss in Bern, wie eine Lösung aussehen könnte. Ob auch Brüssel darauf einsteigen wird, zeigen erst die Verhandlungen. Die Lösung wurde vor allem dank der Meinungsänderung der CVP gefunden. CVP-Präsident Pfister wollte zunächst einen Vorschlag einbringen mit Höchstzahlen. Doch er hat dann dem Druck der FDP und der SP nachgegeben und auf die Gewinnerseite gewechselt. Verloren hat mit diesem Lösungsvorschlag die SVP, die natürlich unzufrieden ist. Der Verfassungsauftrag mit Höchstzahlen und Kontigenten wird so nicht umgesetzt. Offenbar hat das Parlament lieber einen Inländervorrang light, der mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel ist als eine strikte Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, welche die Bilateralen gefährdet. Es wird wohl aber letztlich eine Volksabstimmung geben.»

Bundesrat soll keine Höchstzahlen beschliessen können

Die SPK weicht mit ihren Anträgen an den Nationalrat stark von den Vorschlägen des Bundesrats ab: Dieser hat für den Fall, dass mit der EU keine Einigung zu Stande kommt, eine Schutzklausel vorgeschlagen. Bei Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes würde die Zuwanderung damit zahlenmässig begrenzt.

Insbesondere sieht die SPK davon ab, dass der Bundesrat vom Freizügigkeitsabkommen abweichende Massnahmen unilateral beschliessen kann. Allfällige Höchstzahlen oder Kontingente könnten demnach nur mit Einverständnis des gemischten Ausschusses beschlossen werden.

Die Probleme der Zuwanderung werden mit diesem Gesetz ganz sicher nicht gelöst.
Autor: Gregor Rutz Minderheits-Vertreter der SPK

Der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz, Vertreter der Minderheit der SPK, begrüsst den ersten Schritt des Inländervorrangs, kritisiert jedoch, dieser hätte schon längst umgesetzt werden müssen – unabhängig von der Zuwanderungsinitiative. Beim zweiten Schritt stört sich Rutz an der «kann»-Fomulierung.

Beim dritten Schritt kritisiert Rutz, dass die möglichen Massnahmen völlig offen seien – die im Initiativtext vorgesehenen Höchstzahlen oder Kontingenten seien nicht erwähnt. Rutz spricht zudem von einem «Softie-Paragraphen»: Darin stehe, diese Massnahmen seien auf das Mindestmass zu beschränken und sollten das Freizügigkeitsabkommen möglichst nicht gefährden. Zudem sei eine Zustimmung von Brüssel nötig.

«Mit so einer Vorlage ist keine eigenständige Steuerung der Zuwanderung möglich», schliesst Gregor Rutz. Auch die Rechtssicherheit sei erheblich in Frage gestellt. «Was gilt in unserem Land? Sind Volksabstimmungen noch gültig, oder steht internationales Recht im Vordergrund? Die Probleme der Zuwanderung werden mit diesem Gesetz ganz sicher nicht gelöst.»

Der Nationalrat diskutiert in der zweiten Woche der Herbstsession über die Vorlage.

Hintergrund: Volksentscheid vom 9. Februar 2014

Volk und Stände hatten die Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar 2014 angenommen. Diese verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung mit Kontingenten und einem Inländervorrang steuern muss. Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Jahre, läuft also im nächsten Februar aus. Beschliesst das Parlament bis dahin keine Umsetzung, muss der Bundesrat den Verfassungsauftrag vorläufig mit einer Verordnung umsetzen. Zudem müssen völkerrechtliche Verträge, die im Widerspruch zum neuen Verfassungsartikel stehen, ebenfalls innerhalb von drei Jahren neu verhandelt und angepasst werden. Das betrifft in erster Linie das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diese hat der Schweiz aber bisher keine Verhandlungen über die Änderung des Abkommens zugestanden. Ob eine Einigung innerhalb des Abkommens zu Stande kommt, die eine einvernehmliche Umsetzung des Verfassungsauftrags erlauben würde, ist derzeit noch offen.

Wer will die Masseneinwanderungsinitiative wie umsetzen?

Wer? Wie?
Kompatibel mit der Schweizer Verfassung?
Kompatibel mit den Verträgen Schweiz-EU?
Bundesrat
Kontingente und Höchstzahlen für Zuwanderer aus der EU, sobald besonders viele Leute kommen.
+
-
SVPKontingente und Höchstzahlen für alle Zuwanderer, auch Asylsuchende. Vorrang für Inländer auf dem Arbeitsmarkt.
+
-
FDPInländervorrang, «lockere» Variante: Jobs gehen zuerst eine Zeit lang ans kantonale Arbeitsamt, werden erst danach ausgeschrieben.
-
+
SPErneute Abstimmung über die bilateralen Verträge mit der EU, mehr Schutz für Schweizer Arbeitnehmer.

Je nach Ausgang der Abstimmung
+
CVPInländervorrang, Ausgestaltung offen, Höchstzahlen: Wenn besonders viele Menschen kommen, schliesst die Schweiz ihre Grenzen für EU-Bürger, die hier arbeiten wollen.Teilweise
-
KantoneBei starker Zuwanderung in bestimmten Kantonen: Vorrang für Inländer, Ausgestaltung offen. Bei sehr starker Zuwanderung im ganzen Land: Vorrang für Inländer in bestimmten Branchen.-
Je nach Ausgestaltung
ArbeitgeberverbandVorrang für Inländer, je nach Zuwanderung «lockere» oder «strenge» Variante, bei der Unternehmen zeigen müssen, dass sie im Inland niemanden gefunden haben. Dazu Höchstzahlen bei der Einwanderung für bestimmte Berufe.+
-

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