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Zwei Kinder auf einer Schaukel in einem Wohnquartier, daneben steht eine erwachsene Person.
Legende: Eltern müssen für Babysitter keine Unfallversicherung und AHV mehr bezahlen – bis zum Freibetrag von 750 Franken. Keystone/Symbolbild

Schweiz Neue Regeln für Sackgeldjobs

Viele Eltern zahlen für ihre Babysitter keine AHV-Beiträge. Laut Gesetz müssten sie aber, wenn die Kinderbetreuerin älter als 17 Jahre ist. Das ändert sich per 1. Januar: Sogenannte Sackgeldjobs wie das Babysitting sind künftig von der AHV-Pflicht befreit – wenn auch nicht ganz.

Babysitter sollen nicht mehr schwarz arbeiten, Eltern sollen nicht mehr illegale Arbeitgeber sein oder von grossem Administrativkram für kleine Sackgeldjobs befreit werden: Dies befand das Parlament und schaffte die AHV-Beitragspflicht für junge Babysitter ab.

Ab Neujahr müssen Eltern also keine AHV-Beiträge für ihre Babysitter bis 25 Jahre zahlen. Allerdings nur dann, wenn sie ihrer Kinderbetreuerin nicht mehr als 750 Franken im Jahr zahlen.

Kritik an Obergrenze von 750 Franken

Diese Neuregelung begrüsst Andreas Bircher vom Schweizerischen Roten Kreuz, das jährlich 8000 Babysitter ausbildet. Einzig die Grenze von 750 Franken dürfte nach seinem Geschmack etwas höher sein.

«Ein Babysitter bekommt zum Beispiel pro Stunde 15 Franken. 750 geteilt durch 15 macht 50 Stunden, das heisst pro Woche eine Stunde», rechnet Bircher vor. Wo der Babysitter also regelmässig hüte oder zu einem höheren Stundenlohn arbeite, sei der Freibetrag schnell erreicht.

Auch Unfallversicherung neu geregelt

Unter dieser Grenze handeln Eltern aber nicht mehr illegal. Und gleichzeitig tritt an Neujahr noch eine weitere Neuerung in Kraft, die bislang kaum bekannt war: Denn dasselbe gilt auch für die Unfallversicherung, wie Daniel Dauwalder vom Bundesamt für Gesundheit bestätigt. «Das heisst, bis zu einem Betrag von 750 Franken müssen keine Prämien bezahlt werden», so Dauwalder.

Weder an eine Unfallversicherung noch an die AHV müssen Eltern neu also denken, wenn sie Jugendliche im Haushalt beschäftigen – bis zum Freibetrag von 750 Franken. Entlastet wird damit übrigens auch die AHV: Die Verwaltung von Kleinstbeträgen für Sackgeldjobs koste das Sozialwerk mehr, als diese einbrächten, erklärte Bundesrat Alain Berset im Herbst im Ständerat.

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