Herr O. ist vor vier Jahren aus Nigeria in die Schweiz geflüchtet. Der schwule Mann fürchtete in der Heimat um sein Leben. Doch alle Instanzen lehnten sein Asylgesuch ab.
Stella Jegher von Amnesty International Schweiz kann das nicht verstehen. «Tatsächlich sind diese Menschen nicht nur mit langjährigen Gefängnisstrafen sondern teils sogar mit der Todesstrafe konfrontiert», sagt sie. Zum Teil seien sie «Hexenjagden» ausgesetzt. «Ihre Situation ist die einer bedrohten Minderheit und das muss im Asylverfahren berücksichtigt werden.»
BFM: «Wir prüfen jeden Einzelfall»
Das werde es auch, versichert Lea Wertheimer, Sprecherin im Bundesamt für Migration. Der Begriff Homosexualität stehe zwar nicht ausdrücklich im Asylgesetz, aber die Schweiz gewähre allen Personen Asyl, die glaubhaft machen können, dass sie im Heimatland verfolgt würden.
Dabei sei es nicht entscheidend, ob die Gefährdung auf die sexuelle Orientierung eines Menschen oder auf dessen Religionsangehörigkeit zurückzuführen ist. «Wir prüfen im Einzelfall, wie akut die Gefährdung einer Person ist und wie plausibel deren Schilderungen sind», sagt Wertheimer.
Dabei werde auch berücksichtigt, dass homosexuelle Menschen aus besonders schwulenfeindlichen Regionen häufig stark traumatisiert seien und ihre Geschichte oft nur bruchstückhaft oder widersprüchlich erzählen könnten. «Wir führen spezielle Schulungen zur Thematik der geschlechtsspezifischen Verfolgung durch», so Wertheimer.
Amnesty: «Situation wird oft unterschätzt»
Da seien im Bundesamt für Migration tatsächlich Fortschritte gemacht worden, bestätigt auch Jegher von Amnesty International. «Es ist aber immer noch so, dass die Situation in den Ländern, in denen die Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, oft unterschätzt wird.»
So begründeten die Behörden ihren ablehnenden Asylentscheid für Herrn O. unter anderem damit, dass er in Nigeria nicht wirklich gefährdet sei – so lange er seine Sexualität nur diskret genug ausübe. Aus Sicht der Menschenrechte gehe es aber nicht, dass man von jemandem verlange, sich einfach ein bisschen weniger schwul zu verhalten, sagt Jegher.
Beim Bundesamt für Migration nimmt man keine Stellung zu Einzelfällen. Eine solche Begründung für einen negativen Asylentscheid sei aber sicher veraltet, heisst es dort. Herrn O. nützt dies wahrscheinlich nichts mehr. Seine Einsprachemöglichkeiten gegen die Ausschaffung sind ausgeschöpft.