Das Bundesstrafgericht hat sich erneut mit dem Betrugsfall Dieter Behring beschäftigt. Nach dessen Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs im September 2016 ist nun das Urteil über die Zivilforderungen gefallen.
Behring hat nicht so viel Geld
Laut Bundesstrafgericht haben die Geschädigten Anrecht auf Schadensersatz von insgesamt 207 Millionen Franken. Bei vielen geht es um Summen von einigen Zehntausend Franken, ebenso vielen wurden mehrere hunderttausend Franken zugesprochen, bei wenigen geht es um Millionen. Doch diese Höhe der Entschädigung wird nicht Realität werden.
207 Millionen – so viel kann Behring nicht aufbringen. Die Geschädigten werden ihr Geld nicht erhalten.
Laut dem Richter wurde bei Behring lediglich ein Vermögen eines «mittleren zweistelligen Millionenbetrags» beschlagnahmt.
Eine riesige Enttäuschung für die Geschädigten, sagt SRF-Korrespondent Daniel Schäfer. Einzelne seien für den Prozess extra angereist. Das Verfahren dauere schon über 12 Jahre – und nun hätten sie erfahren, dass sie weniger als 20 Prozent ihres Geldes zurückerhalten, so Schäfer.
Das Gericht hat insgesamt 1189 Schadensersatzforderungen berücksichtigt, nachdem sich einige der 1300 Privatkläger zurückgezogen hatten. 370 weitere Opfer, die mit diesenm Entscheid nicht berücksichtigt wurden, müssen versuchen, ihre Forderung auf dem zivilen Weg durchzusetzen. Bei ihnen lag unter anderem keine bezifferte Forderung vor oder der Fluss der Investitionen war nicht nachvollziehbar.
Behring zieht Urteil weiter
Bevor aber überhaupt Schadensersatzforderungen ausbezahlt werden können, muss das Urteil rechtskräftig sein. Laut dem Richter soll das begründete Urteil «in einigen Wochen» vorliegen.
Behrings Privatverteidiger kündigte nach der Urteilsverkündung an, dass er und sein Mandant das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen werden.
«Es wird ein weiteres Kapitel aufgeschlagen und wohl bis 2018 weitergehen», sagt SRF-Korrespondent Schäfer. Allerdings könnte der Prozess in einem Punkt schneller gehen: bei den Zivilforderungen. Wenn Behring diese akzeptiere, könnte mit der Verteilung des Geldes begonnen werden, so Schäfer.