Bei der Hausdurchsuchung in Rehetobel waren die beiden Polizisten ohne Schutzwesten unterwegs. Einer der angeschossenen Beamten ringt noch immer mit dem Tod, traf ihn doch ein Schuss mitten ins Herz. Auch der andere Beamte ist noch im Spital. Ob Schutzwesten in diesem Fall gewirkt hätten, bleibt noch abzuklären. Sicher ist aber: Die vermeintliche Kooperation des Verdächtigen erwies sich letztendlich als Fehleinschätzung.
Die Betroffenheit beim Ausserrhoder Polizeikorps ist weiterhin gross. Nichts habe darauf hingedeutet, dass der Mann nach der Vorladung auf dem Polizeiposten gewalttätig werden könnte und gar auf die Beamten schiessen würde, sagt Marcel Wehrlin, Sprecher der Ausserrhoder Kantonspolizei: «Aufgrund der Visitierung konnte man davon ausgehen, dass die Person ungefährlich ist.» Der Mann sei auch während der Hausdurchschung sehr kooperativ gewesen. Seine Handlung sei unverständlich.
Aufgrund der Visitierung konnte man davon ausgehen, dass die Person ungefährlich ist.
Aus diesem Grund trugen die Beamten laut Wehrlin auch keine Schutzwesten. Polizisten würden bei einer Hausdurchsuchung auch körperlich gefordert. Es sei deshalb absolut nachvollziehbar, dass sie auf den zusätzlichen Schutz einer Weste verzichtet hätten: «Eine Schutzweste schränkt die Körperfreiheit ein. Aufgrund der Lage konnten die Beamten davon ausgehen, dass die Person unbewaffnet war.»
Eine generelle Tragpflicht einer kugelsicheren Weste gibt es nicht nur bei den Appenzellern nicht. Die meisten Korps in der Schweiz überlassen es ihren Beamten, wann sie eine Schutzweste tragen wollen.
Beim Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) will man von einer generellen Tragpflicht für Schutzwesten nichts wissen. Wichtig sei aber, dass jeder Polizist in der Schweiz über eine Schutzweste verfüge. Über das Tragen müsse man dann situativ entscheiden.
Gerichtspsychiater: Risikofaktor frühere Gewalt
Für den Gerichtspsychiater Josef Sachs ist aber klar, dass sich die Beamten im Fall Rehetobel hätten schützen müssen – trotz anfänglicher Kooperation des späteren Täters. «Die Gefährlichkeit ist vor allem dann gegeben, wenn man weiss, dass die Person bereits früher zu Gewalt gegriffen hat. Das war hier der Fall.»
Die Gefährlichkeit ist gegeben, wenn man weiss, dass die Person bereits früher zu Gewalt gegriffen hat.
Stapo Zürich: Ausnahmen aus taktischen Gründen möglich
Nicht so bei der Zürcher Stadtpolizei mit dem drittgrössten Korps in der Schweiz. Die Schutzweste gehöre grundsätzlich zur Ausrüstung, sagt Medienchef Marco Cortesi: «Alle Beamten ziehen die Schutzweste an, wenn sie in den Einsatz gehen, wobei es Ausnahmen aus taktischen Gründen geben kann.» Denn mit einer Schutzweste könnten nicht nur Schussverletzungen, sondern auch Verletzungen mit Steinen oder Messern verhindert werden.
Beim Fall in Ausserrhoden zweifelt man jedoch daran, ob eine Schutzweste die beiden Polizisten wirklich so viel besser geschützt hätte, wie Sprecher Wehrlin sagt. Dies würden erst die genauen Untersuchungen zeigen. Das Wichtigste sei jetzt erst einmal, dass es den beiden Polizisten bald wieder besser gehe.