Wenn wir hier in Europa in ein Flugzeug steigen, können wir sicher sein, dass es nach hohen Sicherheitsstandards überprüft wurde. Doch das ist nicht überall so. Deshalb hat die Europäische Kommission zusammen mit den Luftverkehrssicherheitsbehörden sämtlicher EU-Länder beschlossen, bestimmten Luftfahrtunternehmen den Betrieb im europäischen Luftraum zu verbieten. Dies weil sie als unsicher betrachtet oder nicht ausreichend kontrolliert werden.
Die EU hat diesen Monat die Schwarze Liste dieser Fluggesellschaften aktualisiert. Sie führt immerhin rund 190 Fluggesellschaften und gilt auch für die Schweiz.
Die Schwarze Liste:
Betroffen sind Airlines aus Afrika, Asien und Russland. Wer also in diesen Kontinenten unterwegs ist und sicher fliegen will, sollte vor dem Buchen nachsehen, ob die Airline auf der Schwarzen Liste aufgeführt ist.
Wichtiges Dokument für Reisebüros
Reiseveranstalter sollten diese Liste für aussereuropäische Flüge konsultieren. Ist eine Fluggesellschaft aufgelistet, muss der Kunde umgehend darüber informiert werden. Denn gerade bei Pauschalreisen ist die Fluggesellschaft häufig nicht namentlich erwähnt.
Wichtig für Reisende: Laut Reiserechtsexperte Rolf Metz haben Reisebürokunden das Recht, kostenlos vom Flug zurückzutreten, wenn die Airline auf der Schwarzen Liste aufgeführt ist.