Das Staatssekretariat für Migration (SEM) macht in seinem aktuellen Amtsblatt Brisantes bekannt: Es will einem mutmasslichen Extremisten die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen. Es wäre das erste Mal überhaupt, dass das entsprechende und über 60 Jahre alte Gesetz zur Anwendung kommt.
Es geht um einen 19-jährigen schweizerisch-italienischen Doppelbürger. Die Behörden verdächtigen den Mann, sich in Syrien einer Terror-Organisation angeschlossen zu haben. Er wird nun aufgefordert, binnen eines Monats zum Verfahren Stellung zu nehmen.
Nach dem Bürgerrechtsgesetz kann Doppelbürgern die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn sich ihr Verhalten auf die Interessen oder das Ansehen des Landes erheblich nachteilig auswirkt. Dabei handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Massnahme. Das Staatssekretariat für Migration prüft in Absprache mit dem Nachrichtendienst und den zuständigen kantonalen Behörden, ob ein Entzug der schweizerischen Staatsangehörigkeit möglich ist.
Anschliessend könne das Bundesamt für Polizei (Fedpol) den Extremisten die Einreise verbieten, um die von ihnen ausgehende direkte Bedrohung für die Schweiz fernzuhalten, begründete das SEM das Vorgehen. Durch das Verbot wird den Betreffenden die Einreise erheblich erschwert. Deshalb verspricht sich das Staatssekretariat für Migration eine präventive Wirkung dieser Massnahme.