Die Task Force Tetra des Bundes hält in ihrem zweiten Bericht «Massnahmen der Schweiz zur Bekämpfung des dschihadistisch motivierten Terrorismus» fest, dass sich seit der Publikation des ersten Berichts im Januar dieses Jahres die nationale Zusammenarbeit verschiedener Stellen verstärkt habe.
Auch mit dem Ausland arbeitet die Schweiz im Bereich der Terrorprävention verstärkt zusammen. So hat die Schweiz das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates zu Verhütung des Terrorismus unterzeichnet. Weiterhin arbeite man im Bereich der Grenzkontrollen, der Registrierung von Passagierdaten sowie im Bereich der Einreiseverbote mit internationalen Akteuren zusammen, so der Tetra-Bericht.
Export von Terrorismus verhindern
Eines der Ziele des Bundesrates, der diesen zweiten Bericht zur Kenntnis genommen hat, ist es, den Export von Terrorismus aus der Schweiz zu verhindern.
So kann ein präventives Ausreiseverbot ausgesprochen werden – ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. Deswegen wird diese Massnahme als letztes Mittel benutzt und gut geprüft. Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle spricht von einem zweischneidigen Schwert: «Wie überwacht man, welche Massnahmen ergreift man? Diese Fragen werden wir mit den Kantonen besprechen müssen.»
Ein Grund, warum die Ausreise von dschihadistisch motivierten Reisenden von der Schweiz ins Ausland verhindert wird: Sie sind nicht nur als Rückkehrer potenziell gefährlich, sondern könnten auch via Social Media andere rekrutieren.
Flüchtlinge werden vom NDB überprüft
Der Nachrichtendienst des Bundes prüfe zudem alle Dossiers von Asylbewerbern, die aus gewissen Ländern kämen, gibt NDB-Chef Markus Seiler bekannt. Die Liste der betroffenen Länder sei vom Bundesrat ausgeweitet worden. Sorgen mache ihm zudem die grosse Zahl von Flüchtlingen in Deutschland.
«Es gibt eine grosse Anzahl Nichtregistrierter, die im Schengen-Raum frei zirkulieren», so Seiler. Bereits sei in Deutschland festgestellt worden, dass extremistische Gruppierungen Flüchtlinge besuchen würden, mit dem Ziel, sie anzusprechen und zu radikalisieren.
Radikalisierung lokal bekämpfen
Laut Bericht ist die Arbeit der Nicht-Sicherheitsbehörden bei der Terrorismusbekämpfung mindestens so wichtig wie die polizeiliche und strafbehördliche Prävention.
Radikalisierung muss auf lokaler Ebene bekämpft werden, auch unter Einbindung der Sozial-, Familien- und Bildungsstrukturen.
Das heisst: Es soll keine neuen Strukturen geben, sondern an die vorhandenen angeknüpft werden. Die vieldiskutierten nationalen Hot- oder Helplines – also Melde- oder Beratungstelefone – erachtet die Task Force wie auch der Bundesrat für nötig.
Die Vernetzung der verschiedenen kantonalen Angebote soll aber vorangetrieben werden. Hierzu wurde dem Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz eine Bestandesaufnahme in Auftrag gegeben.