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Schweiz Selfie-Affäre bleibt juristisch wohl ohne Folgen

Die Aargauer Staatsanwaltschaft wird nicht gegen den Grünen-Politiker Geri Müller wegen Amtsmissbrauchs ermitteln. Die Behörde hat keine Hinweise darauf, dass Müller sein Amt als Stadtammann genutzt habe, um die Stadtpolizei für seine Zwecke einzuspannen.

Die Staatsanwaltschaft Aargau hat nach eigenen Angaben geprüft, ob ein Amtsmissbrauch von Geri Müller vorliegen könnte. «Es liegt kein Amtsmissbrauch vor», erklärte der Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aargau, Daniel von Däniken, gegenüber der «Tagesschau».

Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die Stadtpolizei Baden nicht durch Geri Müller mobilisiert, sondern durch die Kantonspolizei Aargau. Ein Amtsmissbrauch würde aber nur dann vorliegen, wenn Müller aktiv

seine eigene Stadtpolizei mobilisiert hätte, um diese für seine Zwecke zu missbrauchen, sagte von Däniken. Darauf gebe es aber keine Hinweise.

Weil es deshalb kein Offizialdelikt gebe, habe die Staatsanwaltschaft auch keine Untersuchung eröffnet, so Däniken.

Geri Müllers Bekannte wurde am Donnerstag von der Stadtpolizei Baden angehalten und befragt. Später beschlagnahmte die Berner Kantonspolizei das Handy der Frau. Darauf sollen sich auch die Nacktaufnahmen befinden. Diese Bilder sollen teilweise auch in einem Amtsgebäude aufgenommen worden sein. Auch in diesen Nacktbildern sieht die Staatsanwaltschaft Aargau keine strafbare Handlung. «Es ist allenfalls arbeitsrechtlich relevant», erklärt von Däniken.

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Müller schrieb in einer persönlichen Stellungnahme am Sonntag, dass er selber die Polizei eingeschaltet habe, weil seine Bekannte Suizid-Drohungen ausgesprochen habe. Die Frau hingegen sagte gegenüber der Zeitung, dass sie von Müller unter Druck gesetzt worden sei, die Fotos zu löschen. Sie geht davon aus, dass Müller hinter dem Polizeieinsatz in Baden steht.

Keine Drohung, keine Nötigung

Laut von Däniken hat die Staatsanwaltschaft Aargau deshalb auch geprüft, ob eine Drohung oder Nötigung von Geri Müller vorliegen könnte. «Für beide Straftatbestände haben wir keine Hinweise in der Befragung der Person gefunden. Wir haben als erstes keine Strafanzeige, keinen Strafantrag der Geschädigten erhalten. Und zweitens sehen wir eine Nötigung nicht als erfüllt, da keine ernstlichen Nachteile angedroht wurden für den Fall, dass die Frau ihm die Bilder nicht herausgeben würde.»

Müller wird am Dienstagmorgen um 10.00 Uhr an einer Medienkonferenz zu der Sache Stellung nehmen.

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