Der Ausgangspunkt: Im Bewusstsein, dass die SVP-Zuwanderungsinitiative (MEI) bis am 9. Februar umgesetzt sein muss, wurde in der kleinen Kammer heftig diskutiert. Konzepte standen drei im Raum: ein Mehrheitsantrag von FDP-Ständerat Philipp Müller und zwei Minderheitsanträge (Modelle von Pirmin Bischof (CVP/SO) und Peter Föhn (SVP/SZ). Ersterer ging unterstützt von einer knappen Kommissionsminderheit mit guten Chancen ins Rennen. Letzterem wurde wenig Erfolg eingeräumt. Alle drei Vorschläge zielen darauf ab, die Beschlüsse des Nationalrates zu verschärfen. Die Debatte zur Nachlese.
Der Mehrheitsantrag ist kein Schrotschuss.
Die Kommissionsmehrheit: Ständerat Philipp Müller (FDP/AG) tritt in der Debatte für einen Vorschlag ein, der Firmen und regionale Arbeitsämter in die Pflicht nimmt: Inserate mit hoher Arbeitslosigkeit sollen zunächst nur Stellensuchenden zugänglich sein, die bei der Arbeitsvermittlung gemeldet sind. Firmen müssen ferner geeignete Stellensuchende zu einem Bewerbungsgespräch einladen und Absagen begründen. Den von FDP und SP getragenen Entwurf setzt er vom «Modell Bischof» ab: «Wir wollen kein Konzept, das mit scheinbar scharfen Massnahmen daherkommt, aber gleichzeitig mit einem diffusen Schwellenwert dafür sorgt, dass diese Massnahmen nicht zur Anwendung kommen.» Den Vorwurf, dass sein Vorschlag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wirtschaftsunfreundlich sei, verbietet er sich. Dieser betreffe nur einen bestimmten Firmen- und Personenkreis und lasse den Arbeitgebern die «volle Freiheit».
Föhn steht ganz klar auf der Seite der Verfassung und nicht irgendeines Vertrags.
Die Kommissionsminderheit I: Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO) hält dem «Modell Müller» die Idee einer Minderheit I entgegen. Auch deren Antrag will die Unternehmen verpflichten können, inländische Bewerber zum Gespräch einzuladen und Ablehnungen zu begründen. Bei schwerwiegenden wirtschaflichen Problemen soll allerdings das Parlament Abhilfemassnahmen auch ohne Zustimmung der EU beschliessen dürfen. Wie Bischof betont, berücksichtige der Antrag der Minderheit I – anders als der Mehrheitsentwurf – die Unterschiede auf dem regionalen Arbeitsmarkt. Insgesamt sei das «Modell Bischof» «verfassungsnahe», «unbürokratisch» und «wirtschaftskonform».
Die Kommissionsminderheit II: Ständerat Peter Föhn (SVP/SZ) bricht eine Lanze für einen Antrag einer Minderheit II. Er plädiert für eine wortgetreue Umsetzung der Initiative mit Kontingenten und einem echten Inländervorrang. Die Volksinitiative für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung verortet er im Spannungsfeld zwischen Verfassungs- und Völkerrecht. Welcher Sphäre er Priorität einräumt, macht er umissverständlich klar: «Föhn steht ganz klar auf der Seite der Verfassung und nicht irgendeines Vertrags, der irgendwann einmal mit der EU abgemacht wurde.»
Die Schwerpunkte: Zu Reden gibt im weiteren Verlauf die konkrete Handhabe einer Meldepflicht. So votiert etwa Stefan Engler (CVP/GR) dafür, die «Meldepflicht von administrativem Ballast zu befreien», um den Aufwand für Unternehmer und Arbeitgeber möglichst gering zu halten. Dies umso mehr, wenn keine Pflicht auf Anstellung eines Bewerbers besteht. Dieses Prinzip sieht Engler am ehesten im «Modell Bischof» realisiert. Weiter beissen sich Referenten am Mitspracherecht von Brüssel fest. So kritisiert etwa Ständerat Hans Stöckli (SP/BE) den «Vorschlag Bischof», der mit Volksbegehren und Personenfreizügigkeit «Feuer und Wasser» vereinen wolle – damit aber «Rauch und Nebel» entfache.
Der weitere Verlauf: Die Eintretensdebatte ist noch nicht abgeschlossen und wird morgen weitergeführt. Mit einer raschen Einigung zwischen den Räten ist ohnehin nicht zu rechnen. Stattdessen dürfte es bis zur Schlussabstimmung am 16. Dezember hektische Differenzbereinigungen geben.