Das Wichtigste in Kürze:
- Am Montag hatte der Nationalrat für ein aufgeweichtes «Modell Müller» gestimmt.
- Der Inländervorrang soll nur für Berufsgruppen «mit erheblich überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit» gelten. Die kleine Kammer strich die Begründungspflicht für Arbeitgeber bei Absagen.
- Fixiert sind die Meldepflicht für offene Stellen. Zudem sollen Arbeitgeber für bestimmte Jobs zwingend Arbeitslose zu einem Vorstellungsgespräch einladen.
- Der Ständerat stört sich im Detail an der Kurskorrektur: Er will etwa das Wort «erheblich» in «erheblich überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit» streichen.
- Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat: Nächste Woche braucht es eine definitive Einigung, um die Initiative fristgerecht umzusetzen.
Das Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative steht. Auf der Zielgeraden wird nun hart um die Details gefeilscht. Im Zentrum steht die Frage, wie hoch die Arbeitslosigkeit sein muss, damit Massnahmen zu Gunsten Arbeitsloser ergriffen werden können.
Der aktuelle Stand
Der Nationalrat hat den Hinweis auf eine «erheblich über dem Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit» im Gesetz festgehalten. Dem Ständerat genügt «über dem Durchschnitt». Es brauche keine Arbeitslosenquote von 10 oder 15 Prozent, um die Massnahmen auszulösen, betonte Pirmin Bischof (CVP/SO). Diese Zahl war im Nationalrat wiederholt genannt worden.
Von der Privilegierung «inländischer» Stellensuchender ist der Ständerat wegen eines möglichen Konflikts mit dem Freizügigkeitsabkommen abgerückt. Peter Föhn (SVP/SZ) klagte, dass damit das letzte Element des Verfassungsauftrags aus dem Gesetz gestrichen werde. Nun fühle er sich komplett hintergangen.
Bei den Pflichten für Arbeitgeber ist die der Ständerat dem Nationalrat ein Stück weit entgegengekommen. Arbeitgeber sollen abgelehnte Bewerbungen nicht begründen, sondern bloss mitteilen müssen. Auch sollen Stellenbewerber nicht von der Arbeitsvermittlung zugewiesen werden, die Arbeitgeber laden geeignete Kandidaten selber ein.
Einen weiteren Entscheid fällte der Ständerat für die Galerie: Die Räte sind sich einig, dass weiter gehende Massnahmen möglich sein sollen, wenn die Vorzugsbehandlung für Arbeitslose nicht die gewünschte Wirkung hat.
So geht es weiter
Die Umsetzungsarbeiten sind weiter auf Kurs. Die Schlussabstimmung findet Ende nächster Woche statt. Bis am 9. Februar 2017 muss die SVP-Initiative umgesetzt werden. Das verlangt die Verfassung.
Eine tragfähige Lösung ist auch Bedingung für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Das wiederum macht den Weg frei für die Assoziierung der Schweiz an die EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020.