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Ständerat hält seiner Version fest
Aus Tagesschau vom 13.12.2016.
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Altersvorsorge 2020 Der Match geht in die nächste Runde

National- und Ständerat haben sich noch nicht gefunden. Doch eigentlich will niemand die Rentenvorlage abstürzen lassen.

  • Die Rentenreform 2020 bringt neben einer Angleichung des Frauen-Rentenalters an jenes der Männer eine Senkung des Umwandlungssatzes der 2. Säule: Die Menschen leben länger, das angesparte Geld muss also länger reichen.
  • Zum Ausgleich für die kleinere Pensionskassenrente will der Ständerat die AHV-Renten um 70 Franken erhöhen, jene von Ehepaaren um 5 Prozentpunkte.
  • Der Nationalrat dagegen will die AHV-Renten nicht erhöhen. Er will, dass die Versicherten mehr in die 2. Säule einzahlen, damit bei der Pensionierung mehr Geld angespart ist. So soll der tiefere Umwandlungssatz ausgeglichen werden.
  • Beide Räte stehen sich in der Frage der Kompensation bislang unversöhnlich gegenüber. Und dabei muss rasch eine von der Mehrheit tragfähige Lösung gefunden werden.

Es sind zwei unterschiedliche Welten: Im Ständerat haben CVP und die Linke eine solide Mehrheit, wenn es um die Renten geht. So wurden die 70 Franken mehr AHV möglich. Die Linke will grundsätzlich die AHV und damit die Umverteilung stärken. Die CVP denkt, nur mit den 70 Franken mehr bringe man die Rentenreform 2020 durch eine Volksabstimmung.

In der anderen Welt – im Nationalrat – hat die rechte Ratshälfte das Sagen: SVP und FDP brachten in der Rentendebatte mit Hilfe der Grünliberalen ihr Rentenmodell durch: Sie wollen auf keinen Fall die AHV ausbauen. Stattdessen sollen die Erwerbstätigen deutlich mehr in die zweite Säule einzahlen als bisher und so mehr Geld für später ansparen.

Reform sollte 2018 in Kraft treten

Die Differenzen scheinen unüberbrückbar: «Bei den 70 Franken sehe ich keine Möglichkeit für einen Kompromiss», sagt CVP-Präsident Gerhard Pfister. Während FDP-Fraktionschef Ignazio Cassis auf einem Nein zu den 70 Franken beharrt: «Das ist jetzt absolut unsere Linie.»

Pfister auf einem Hinterbank, schaut zu.
Legende: Nationalrat/CVP-Präsident Gerhard Pfister verfolgt die Rentendebatte im Ständerat. Keystone

Gleichzeitig tickt für die Rentenreform die Uhr: In der Frühjahrssession müsste sich das Parlament eigentlich einig sein. Nur so kann die Reform Anfang übernächsten Jahres in Kraft treten. Und nur so könnten die 0,3 auslaufenden Mehrwertsteuer-Prozente, die derzeit zur Sanierung der IV erhoben werden, nahtlos in die AHV umgelenkt werden. Letzteres ist für die Wirtschaft zentral, denn Mehrwertsteuer-Sätze herab- und später wieder heraufsetzen, ist aufwändig und teuer.

Dem Parlament also bleiben nur noch ein paar Wochen Zeit in der Rentenfrage. Es stellt sich die Frage, wer sich als Erster bewegt, damit ein mehrheitsfähiger Kompromiss gefunden werden kann.

Grünliberale als Zünglein an der Waage

Die FDP etwa bietet an, die AHV von Ehepaaren etwas aufzubessern und den Menschen mit tiefen Einkommen die Frühpensionierung etwas abzufedern. Doch von den monatlich 70 Franken mehr AHV für alle will sie weiterhin nichts wissen. Mitte-Links zeigt dem FDP-Fraktionschef und seinem Angebot die kalte Schulter.

CVP-Präsident Pfister schmiedet stattdessen Pläne, wie sein Lager doch noch auf eine Mehrheit im Nationalrat kommen könnte: «Das ist reine Mathematik: Die kleinen Mitte-Parteien müssen sich noch etwas bewegen.» Er spricht damit die Grünliberalen an, die als Zünglein an der Waage heute die rechten Parteien unterstützt haben.

Poker geht weiter

Zwar betont der grünliberale Nationalrat Thomas Weibel, dass seine Partei die Vorlage nicht scheitern lassen werde. «Doch wir setzen alles daran, die Lösung noch in unserem Sinn auszufeilen.» Denn den 70 Franken könne die GLP nicht mit Freuden zustimmen. Immerhin: Eine grünliberale Kehrtwende scheint zumindest noch möglich.

Offen bleibt die Frage, ob es die grossen Parteien riskieren würden, die ganze Vorlage allenfalls abstürzen zu lassen. «Die Frage ist verfrüht», sagt FDP-Fraktionschef Cassis. Man sei erst «beim zweiten Ping-Pong-Spiel». Entsprechend werde sich die FDP später äussern.

Etwas Zeit hat Cassis noch: Der Matchball im Renten-Ping-Pong wird erst im März gespielt.

Die wichtigsten Begriffe zum Thema Pensionskasse

Mindestzinssatz: Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der versicherten Arbeitnehmer im Minimum verzinst werden muss. Dieser Mindestzinssatz sinkt nächstes Jahr von1,25 auf 1 Prozent.
Umwandlungssatz: Mit dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnet die Pensionskasse die lebenslange Rente der Arbeitnehmer. Das heisst: Pro 100'000 Franken Altersguthaben werden 6800 Franken Rente im Jahr bezahlt – Stand heute. Bei einer Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, wie sie der Bundesrat vorschlägt, wären es künftig pro 100'000 Franken Guthaben 800 Franken weniger.
Obligatorium: Der Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt nur für den obligatorischen Teil. Unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge fallen Brutto-Jahreslöhne von zwischen 21'150 und 84'600 Franken (nach Abzug des Koordinationsabzuges von gegenwärtig 24'675 Franken), so der Stand 2016.
Überobligatorium: Das ist der Teil des Lohns über oder – je nach Pensionskassenreglement – auch unter dem versicherten Jahreslohn. Die Beträge aus freiwilligen Einkäufen gehören ebenfalls zum Überobligatorium. Den Umwandlungssatz für die überobligatorische Vorsorge legt jede Pensionskasse selber fest. Er ist in der Regel tiefer als der obligatorische Umwandlungssatz.
Bezug des Guthabens: Das Pensionskassenguthaben kann bei der (Früh-)Pensionierung als Rente, als Kapital oder als eine Kombination aus beidem bezogen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, das bis dahin angesparte Guthaben (oder einen Teil davon) für Wohneigentum oder berufliche Selbständigkeit einzusetzen. Auch Personen, die auswandern, können es sich ausbezahlen lassen.
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