Das Wichtigste in Kürze:
Mit ihrer Motion wollte Yvette Estermann (SVP/LU) die Landeshymne von 1981, den Schweizerpsalm, als Staatssymbol einstufen und in der jetzigen Form gesetzlich schützen. Die Hymne sei sehr beliebt, und einige Änderungsversuche seien gescheitert, begründet die Politikerin. Der Bundesrat müsse deshalb jetzt handeln und sicherstellen, dass das wichtige Symbol nicht nach Belieben wieder geändert werden kann.
Der Entscheid des Nationalrats: Der Nationalrat lehnte die Motion mit 107 gegen 80 Stimmen bei vier Enthaltungen ab und folgte damit dem Bundesrat.
Motionärin Yvette Estermann: Gerade weil die Hymne so beliebt sei, müsse sie gewürdigt und als beständiger Identitätsfaktor geschützt werden, stellte Estermann fest. Immer wieder aber gebe es Stimmen, welche den Schweizerpsalm nicht mehr als zeitgemäss erachteten.
Eine Annahme der Motion habe zudem den schönen Nebeneffekt, dass die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) ihr Geld sinnvoller einsetzen könne als für eine «unwürdige Hetze gegen den Schweizerpsalm». Die unsinnigen und zum Teil unwürdigen Diskussionen müssten ein für allemal beendet werden. «Ich bin traurig», erklärte sie zur ablehnenden Haltung des Bundesrats.
Frankreich hat seit über 200 Jahren die Marseillaise, und niemandem käme es in den Sinn, sie zu ändern.
Bundesrat Alain Berset: Innenminister Alain Berset machte deutlich, dass es keinerlei Absichten gebe, die aktuelle Hymne zu ersetzen. Falls dereinst eine Diskussion darüber stattfinden sollte, werde der Bundesrat die Sache auf jeden Fall dem Parlament vorlegen. «Der Bundesrat wird also sicher nicht von sich aus entscheiden, was Sie offensichtlich zu befürchten scheinen», sagte er an die Adresse der Motionärin.
Es wäre geradezu ein Zeichen der Schwäche, diese Hymne schützen zu müssen.
Auf die Nachfrage Estermanns, ob das Parlament nicht die Aufgabe habe, die unsinnigen Diskussionen über eine Änderung von Text und Melodie der Nationalhymne zu beenden, wurde Berset noch deutlicher: «Am besten stoppt man diese Diskussion, indem man sie nicht systematisch zu einer vordringlichen politischen Angelegenheit macht und mit Bedrohungsszenarien und Schutzforderungen das Parlament beschäftigt.»