Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt. Die Initiative verlangt: Wer Homosexuelle öffentlich pauschal verunglimpft, soll bestraft werden können. Letztes Jahr hatte sich die kleine Kammer noch dagegen ausgesprochen.
Keine Strafe für homophobe Äusserungen
Heute macht sich strafbar, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft. Aber auch wer öffentlich entsprechende Ideologien verbreitet, die auf eine systematische Herabsetzung gerichtet sind, oder wer jemandem aus diesen Gründen eine Leistung verweigert, macht sich strafbar.
Die parlamentarischen Initiative verlangt nun, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ebenfalls strafbar wird. Diskriminierung aufgrund der Lebensform sei zwar untersagt, doch sehe das Gesetz bei homophoben Äusserungen keine Strafverfolgung vor, begründet Nationalrat Mathias Reynard (SP/VS) sein Anliegen.
Nationalrat stimmte zu
Aus Sicht des Ständerats wird mit der Initiative eine bestehende Lücke im Strafrecht geschlossen. Damit habe die kleine Kammer einen Fehler korrigiert, sagte Stefan Engler (CVP/GR) im Namen der Kommission. Der Entscheid fiel ohne Gegenstimme.
Die grosse Kammer hatte die Initiative im März deutlich angenommen, wie auch eine Standesinitiative des Kantons Genf mit dem gleichen Anliegen. Eine bürgerliche Minderheit im Nationalrat argumentierte, gesellschaftliche Toleranz lasse sich nicht gesetzlich verordnen.
Abgelehnt hat der Ständerat dagegen die Genfer Standesinitiative. Diese verlangt, nicht nur die Antirassismus-Strafnorm entsprechend zu ergänzen, sondern auch die Bundesverfassung.