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Eine krebskranke Israelin konsumiert ärztlich verordnetes Cannabis.
Legende: Die schmerzlindernde Wirkung von Cannabis ist erwiesen – gerade auch für Krebspatienten. Keystone

Session Es darf gekifft werden – aber nur für die Wissenschaft

Im Ständerat wurde heute ein bewusstseinserweiterndes Pilotprojekt aufgegleist. Der Bundesrat soll prüfen, ob Schmerzpatienten der Zugang zu natürlichem Cannabis ermöglicht werden kann. Kritiker sehen die Kifferlobby am Werk – und befürchten eine Legalisierung durch die Hintertür.

Die beiden Kammern sind sich einig: Der Bundesrat soll in einem wissenschaftlichen Pilotprojekt abklären, ob der Zugang zu natürlichem Cannabis erleichtert werden kann – zumindest für Schmerzpatienten. Nach dem Nationalrat hat nun der Ständerat ohne Gegenstimmen einer entsprechenden Motion zugestimmt.

Denn medizinisch gilt als unbestritten: Cannabis lindert Schmerzen und löst Krämpfe. Die kleine folgte damit der grossen Kammer; bereits in der Sommersession hatte der Nationalrat die Motion mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Diese geht auf die St. Galler Nationalrätin und Patientenschützerin Margrit Kessler (GLP) zurück. Sie hält die derzeitige Handhabung der Cannabis-Verschreibung für verfehlt.

Schmerzpatienten flüchten in die Illegalität

Patienten kiffen illegal

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Heute therapieren viele Schmerzpatienten wegen des komplizierten Bewilligungsverfahrens ihre Schmerzen illegal. Kritiker monieren, dass Ausnahmebewilligungen wegen der hohen Preise praktisch wertlos sind. Denn: Eine Behandlung kostet mehrere Hundert Franken monatlich, Krankenkassen sind nicht vepflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Heute können Schmerzpatienten nur mit einer Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit Arzneimittel auf Cannabis-Basis beziehen – jedoch nur als Tinktur, also in synthetischer Form. Gerade das aufwändige und kostspielige Bewilligungsverfahren – das bei sogennant «harten Drogen» wie Opiaten nicht nötig ist – treibt heute viele Patienten in die Illegilität. Sie beschaffen sich das umstrittene Heilkraut auf dem Schwarzmarkt, und rauchen ohne ärztliche Aufsicht.

«Medizinisch und pharmakologisch macht es keinen Sinn, Opiate und Cannabioide unterschiedlich zu behandeln. Beide fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Aber nur Cannabioide sind eine verbotene Substanz», sagt Markus Weber, Leiter des Muskelzentrums Kantonsspital Zürich, gegenüber «10vor10». Zudem gibt es, wie die Motion ausführt, Hinweise, dass natürliches Cannabis wirksamer als synthetisches ist.

Sucht die «Kifferlobby» ein Hintertürchen?

Doch dem bewusstseinserweiternden Kraut weht auch knapp 7 Jahre nach dem deutlichen Volks-Nein (63%) zur Legalisierung ein scharfer Wind entgegen. Denn Kritiker befürchten eine Liberalisierung durch die Hintertüre; zum Beispiel Verena Herzog (SVP).

Video
Verena Herzog: Präjudiz für Legalisierung
Aus 10 vor 10 vom 07.09.2015.
abspielen. Laufzeit 14 Sekunden.

Die Thurgauer Nationalrätin gehört zu denen, die am hehren, rein medizinischen Zweck des Pilotprojekts zweifeln: «Es liegt auf Hand: Es geht der Kiffer-Lobby nur darum, eine Teilliberalisierung zu erreichen. Wir haben aber den Volkswillen, der das verunmöglicht.»

Gesundheitsminister Alain Berset erteilte derlei Ängsten jedoch auch im Nationalrat eine Absage: «Indem wir die Motion gutheissen, autorisieren wir in keinster Weise die Legalisierung von Cannabis.» Mehrheitsfähig war diese Meinung schon im Erstrat, der grossen Kammer. Und auch im Ständerat blieb der Widerstand aus.

Der Bundesrat sieht zwar in der Erforschung von natürlichem Cannabis als Alternative zu den momentan zur Verfügung stehenden Arzneimitteln keine Bundesaufgabe. Er ist nun aber bereit, eine entsprechende Studie im Rahmen der bestehenden Forschungskredite zu finanzieren, wie er in seiner Antwort auf die Motion schreibt.

Cannabis lindert Schmerzen und Krämpfe

Für eine vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebene Metastudie wurden 79 klinische Studien mit insgesamt über 6000 Teilnehmern untersucht und statistisch analysiert. Fazit: Cannabis lindert Symptome – eine Wirkung kann aber nicht in allen untersuchten Fällen statistisch belegt werden. Als wirksam erachtet wird Cannabis bei der Behandlung von chronischen oder durch Krebs verursachten Schmerzen sowie bei Muskelkrämpfen infolge MS. Auch bei Übelkeit als Nebenwirkung einer Chemotherapie, bei Gewichtsverlust bei HIV, bei Schlafstörungen sowie dem Tourette-Syndrom zeigten sich positive Auswirkungen. Am wenigsten wirksam ist Cannabis bei Angstsymptomen. Die Studie attestiert Cannabis ein vielversprechendes Heilmittelpotenzial. Das BAG will seine Bewilligungspraxis entsprechend anpassen.
Abstract der Studie (englisch)

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