Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 ist eines der ältesten Gesetze des Bundes. Deshalb soll es einer Totalrevision unterzogen werden. Im Rahmen dieser Revision diskutieren die Räte seit über zwei Jahren, welche Massnahmen zur Entlastung der inländischen Spirituosenhersteller und Rohstofflieferanten getroffen werden könnten.
Zunächst hatten sich beide Kammern auf ein System der sogenannten Ausbeute-Besteuerung geeinigt. Damit würde anstelle der tatsächlich hergestellten Menge Alkohol nur die geschätzte Menge besteuert. Der Ständerat verwarf die Idee aber wieder. Der Grund: Sie sei nicht verfassungskonform.
Mit knappstem Mehr hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) nun ein neues Modell für eine Steuerermässigung ins Spiel gebracht: Die Steuern sollen für Brenner mit einer Jahresproduktion von bis zu 1000 Liter reinen Alkohols und für Obstlieferanten, die dieselbe Menge brennen lassen, um 30 Prozent reduziert werden. Profitieren könnten insbesondere Genossenschaften.
Lage für Branche «schlechter geworden»
Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) lobte das Modell. Es fördere den Absatz von heimischen Früchten und Beeren. «Die Lage der Branche ist im internationalen Vergleich dramatisch schlechter geworden», stellte er fest. Bis in die achtziger Jahre habe der Inlandmarktanteil bei über 80 Prozent gelegen, heute stehe er bei 16 Prozent. «Hier soll das Konzept Gegensteuer geben.»
Am längsten diskutiert werde nicht über Prävention, dem ursprünglichen Hauptzweck des Gesetzes, beklagte sich Ada Marra (SP/VD) als Vertreterin der Minderheit. Viel mehr drehe sich inzwischen alles um Steuererleichterungen. Mit dem neuen Modell leide die Prävention. Für sie stehe weniger Geld zur Verfügung.
Bundesrätin kritisiert «Flickwerk»
Den Grünen fehlte die ökologische Komponente im neuen Vorschlag. Mit ihm könnten Hochstamm-Obstbäume nicht gefördert werden, stellte Louis Schelbert (Grüne/LU) fest. Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf kritisierte den derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf vergebens als «Flickwerk».
Der administrative Aufwand bei der Besteuerung werde mit dem Modell der WAK nicht wie ursprünglich beabsichtigt kleiner, sondern grösser. Sie empfahl dem Rat, zum ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zurückzukehren. Der Nationalrat beschloss die neue Steuerermässigung dennoch mit 102 gegen 84 Stimmen.
Absage an Verkaufsverbot in der Nacht
Weiterhin nicht einig sind sich die Kammern beim Steuersatz für die Spirituosen. Der Nationalrat beharrte auf 32 Franken pro Liter reinen Alkohols. Den von Ständerat und Bundesrat gewünschten Satz von 29 Franken lehnte er mit 101 gegen 77 Stimmen ab. Auch vom Antrag der Grünen für 35 Franken wollte er nichts wissen.
Umstritten bleibt auch das von Stände- und Bundesrat verlangte Verbot für Läden, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Alkohol zu verkaufen. Der Nationalrat sprach sich mit 123 gegen 52 Stimmen und bei 11 Enthaltungen erneut dagegen aus. Eine rot-grüne Minderheit hätte dem Jugendschutz zuliebe diese Differenz bereinigen wollen. Jacques-André Maire (SP/NE) erinnerte vergeblich an die Bitte des Städteverbandes, ein nationales Verbot einzuführen.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat zurück.