Bereits lange vor dem grossen Korruptionsskandal kritisierte die Fifa die aktuelle Vorlage harsch: Als eigentliche «Lex Fifa» bezeichnete der Weltfussballverband selbst einst die Änderung des Korruptionsstrafrechts, die heute im Ständerat debattiert wurde.
In der kleinen Kammer wurde man indes nicht müde zu betonen, es gehe bei weitem nicht nur um die Fifa. Die Gesetzesgrundlage will der Bestechung unter Privaten generell einen Riegel schieben.
Antrags- oder Offizialdelikt?
Bisher ist die Privatbestechung im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb geregelt – die Behörden werden lediglich aktiv, wenn eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, ist Korruption nicht strafbar. Zudem gibt es nur dann eine Strafverfolgung, wenn ein Betroffener Strafantrag stellt. Die Vorlage des Bundesrates will, dass Privatbestechung als Offizialdelikt gehandelt und deshalb von Amtes wegen verfolgt wird.
Mit 22 zu 23 beschloss der Ständerat jedoch, Privatbestechung nur auf Antrag zu verfolgen, sofern keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind. Die Mehrheit der kleinen Kammer wollte damit sicherstellen, dass in Bagatellfällen kein Strafverfahren durchgeführt werden muss.
Wenn sich etwa der Angestellte eines Bäckers bestechen lasse, damit er für den Betrieb einen bestimmten Ofen kaufe, solle der Chef über ein allfälliges Strafverfahren entscheiden, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO).
«Die ganze Strafverfolgung wird relativiert»
Dafür gebe es im Strafgesetzbuch bereits eine Ausnahmebestimmung für Bagatellfälle, entgegnete Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP). Sie warnte vor dem neuen Kriterium, das ihrer Meinung nach unweigerlich zu Unsicherheiten führe. Es frage sich, wer künftig festlegen solle, was von öffentlichem Interesse sei, und das noch vor Eröffnung eines Verfahrens.
Mit der Ausnahme werde die ganze Strafverfolgung relativiert, sagte Sommaruga. «Also das Gegenteil dessen, was die Vorlage beabsichtigt.»
«Wir sind kein Fifa-Tribunal»
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung, sprich die Strafnorm für die Bestechung von Privatpersonen, bleibt aber im Grundsatz unbestritten. «Korruption stellt augenscheinlich ein Risiko für das Image der Schweiz dar – und zwar nicht bloss seitens der Fifa», sagte Christian Levrat (SP/FR). Davor dürfe man nicht die Augen verschliessen.
Sein Ratskollege Stefan Engler (CVP/GR) wandte jedoch ein, es sei nicht am Ständerat, den Weltfussballverband zu verurteilen. «Wir sind kein Fifa-Tribunal», so Engler. In einem Punkt herrsche aber Einigkeit. «Korruption ist ein verwerfliches Verhalten, und die Bestechung im Privatsektor soll strafbar sein.» Und Robert Cramer (Grüne/GE) betonte, Korruption sei Gift für die gesamte Wirtschaft. «Solche Handlungen dürfen wir in unserer Gesellschaft nicht zulassen.»