Gleich vier Vorstösse zur Schuldenprävention lagen in dieser Herbstsession auf den Pulten der Ständeräte. Am meisten zu reden gab ein Gesetzesentwurf, der auf eine parlamentarische Initiative der damaligen Nationalrätin Josiane Aubert (SP/VD) zurückgeht.
Aubert fordert darin ein generelles Werbeverbot für Kleinkredite im Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG). Damit soll die Überschuldung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingedämmt werden. Der Initiative ist von beiden Räten Folge geleistet worden.
Sie folgten dabei ihren Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK). Diese empfahlen aber, anstelle eines generellen Werbeverbots für Konsumkredite lediglich deren aggressive Formen zu untersagen. Verstösse gegen das Verbot sollen mit bis zu 100'000 Franken Busse bestraft werden können.
Bundesrat soll Begriff «aggressiv» definieren
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen. Die kleine Kammer stimmte den Verschärfungen des KKG mit 24 zu 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Sie sprach sich dabei für noch strengere Regeln als der Nationalrat aus. So will sie das Gesetz unter anderem auch auf sogenannte Expresskredite anwenden, die innert drei Monaten zurückgezahlt werden müssen.
Noch uneinig sind sich National- und Ständerat in der Frage, wann der Bundesrat festlegen soll, welche Werbung unter das Verbot fällt. Nach dem Willen des Nationalrates soll dies nur dann geschehen, wenn in der Kreditbranche innerhalb angemessener Frist keine Einigung über den Begriff «aggressiv» zustande kommt. Der Ständerat will dem Bundesrat darüber hinaus auch die Kompetenz geben, eine Regelung zu erlassen, falls er die Vereinbarung der Branche für ungenügend hält.
Hohe Kosten für öffentliche Hand
Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga sprach sich für ein Verbot aggressiver Werbung für Kleinkredite aus. Sie gab zu bedenken, dass Jugendliche ein besonders hohes Verschuldungsrisiko hätten und oft nicht mehr aus dieser Falle herausfänden. «Das können wir uns nicht leisten», sagte sie. «Die Kosten bezahlt die Allgemeinheit.»
Neben dem Verbot aggressiver Werbung haben die Räte auch Verschärfungen bei der Kreditfähigkeitsprüfung beschlossen. Nach geltendem Recht muss eine Kreditfirma einzig bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben der Konsumenten deren Richtigkeit überprüfen. Neu soll sie generell Unterlagen einfordern können; etwa einen Auszug aus dem Betreibungsregister oder einen Lohnnachweis.
Vom Tisch ist ein gänzliches Verbot von Werbung für Konsumkredite, die speziell Jugendliche und junge Erwachsene anspricht. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dagegen ausgesprochen. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.