Heute dürfen Waffen und Munition gemäss Kriegsmaterialverordnung nicht in Länder geliefert werden, in denen «Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden». Das Parlament will Exporte neu nur noch dann verbieten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.
Der Nationalrat hat als Zweitrat einer entsprechenden Motion mit 94 zu 93 Stimmen äusserst knapp zugestimmt. Der Entscheid fiel mit Stichentscheid des Präsidenten. Auch Wirtschaftsminister Johann Schneider-Amman stellte sich hinter den Vorstoss.
Gleich lange Spiesse gefordert
Begründet wurde die Lockerung mit der momentan schwierigen wirtschaftlichen Situation der Schweizer Rüstungsindustrie. Die heutige Regelung führe dazu, dass Schweizer Exporteure gegenüber der Konkurrenz benachteiligt würden. Heute sei die Schweiz sogar schlechter gestellt als neutrale Staaten wie Schweden und Österreich.
Für Schweizer Firmen sei heute etwa die Lieferung von Fliegerabwehrsystemen nach Saudi-Arabien verboten, obwohl sich diese nicht für Menschenrechtsverletzungen eigneten, sagte Walter Müller (FDP/SG). Die Lage sei prekär, zehntausend Arbeitsplätze seien direkt oder indirekt betroffen, sagte Raymond Clottu (SVP/NE).
Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel
Gegner der Lockerung warnten, die Schweiz werde friedenspolitisch unglaubwürdig und setze ihren guten Ruf aufs Spiel. Und sie führten demokratiepolitische Bedenken an. Im Abstimmungskampf zur Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterial vor fünf Jahren habe die Regierung noch bekräftigt, an der restriktiven Praxis festzuhalten.
Bei einer Lockerung der Exportregeln bestehe die Möglichkeit, dass Schweizer Rüstungsgüter auch in Ländern wie Pakistan oder Ägypten zum Einsatz kämen. Diese Länder glichen derzeit einem Pulverfass, sagte Pierre-Alain Fridez (SP/JU). Auch der Einsatz von Schweizer Waffen auf dem Maidan in der ukrainischen Hauptstadt zeige die Brisanz solcher Lieferungen.