Session - Rückgabe von Diktatorengeldern – Streit um Verjährungsfrist
Der Bundesrat will illegale Gelder von Potentaten schneller einziehen und den Völkern zurückgeben können. Doch die Rechtskommission des Nationalrats will seine Gesetzesvorlage in einem wichtigen Punkt aufweichen. Heute diskutiert der Nationalrat darüber.
Die eindrücklichsten Fälle von Potentaten-Geldern in der Schweiz
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Wie schnell soll die Schweiz Potentatengelder sperren?
11:46 min, aus Politikum vom 10.06.2015.
Bild: SRF4News / mael
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Während des Arabischen Frühlings kamen auf Schweizer Konten die Millionenvermögen von den gestürzten Machthabern Ben Ali, Mubarak, Gaddafi und deren Entourage zum Vorschein.
Um die Gelder blockieren zu können, musste der Bundesrat Notrecht anwenden, weil er sich nur auf die Verfassung stützen konnte. Eine Gesetzesgrundlage fehlte. Das soll sich nun ändern. Heute diskutiert der Nationalrat über das Gesetz, dass die Sperrung und Rückführung sogenannter Potentatengelder regeln soll.
Grundsätzlich soll das Gesetz vor allem Eines: Endlich klare Regeln und damit Rechtssicherheit schaffen, sagt der Leiter der Direktion für Völkerrecht, Valentin Zellweger. «Die Idee des Gesetzes ist wirklich, dass die bestehende Praxis, die sich alleine auf die Verfassung stützt, aufgegeben werden kann und das Ganze in Zukunft gesetzlich geregelt ist.»
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Gesetz zu Potentatengeldern: Streit um Verjährungsfrist
01:35 min, aus HeuteMorgen vom 10.06.2015.
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Wird dem Gesetz der Zahn gezogen?
Der Gesetzesentwurf des Bundesrats kommt im Grossen und Ganzen gut an. Die Parteien – mit Ausnahme der SVP – sowie die Bankiervereinigung und NGOs wie die Erklärung von Bern oder Alliance Sud befürworten die Version der Landesregierung grundsätzlich.
Entscheid in Tunesien
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In Tunesien hat die Justiz ein Dekret zur Einziehung der Vermögen des gestürzten Präsidenten Ben Ali für ungültig erklärt. Die Regierung will diesen Entscheid anfechten, meldet die Nachrichtenagentur AFP. Teile von Ben Alis Gelder liegen auch in der Schweiz. Nach seinem Sturz 2011 wurden sie blockiert.
Die Rechtskommission des Nationalrats will das Gesetz nun allerdings in einem bedeutenden Punkt aufweichen. Sie will, dass die Schweiz Potentatengelder nur dann einziehen kann, wenn Straftaten der Potentaten wie etwa Geldwäscherei oder Bestechung nicht verjährt sind.
Erfahrungsgemäss ziehen sich die Fälle rund um Potentatengelder aber über Jahrzehnte hin. Im Fall des haitianischen Diktators Jean-Claude Duvalier sind es inzwischen rund drei Jahrzehnte. Käme der Vorschlag der Rechtskommission im Nationalrat durch, würde das Gesetz massgeblich geschwächt.
Bei Verjährungsfristen von zehn bis fünfzehn Jahren wären solche Verfahren entweder gar nicht mehr möglich, oder der Bundesrat müsste sehr viel früher eingreifen, wie Valentin Zellweger betont. «Und das ist eigentlich gegen den Sinn des Gesetzes», sagt er.
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