Menschen, die bis 1981 wegen «Arbeitsscheue», «Liederlichkeit» oder «lasterhaften Lebenswandels» in Strafanstalten und Psychiatrien eingewiesen wurden, sollen rehabilitiert werden. Der Ständerat hiess den entsprechenden Entwurf gut. «Das Gesetz kommt sehr spät, aber es kann noch für Tausende, die dieses Schicksal erlitten haben, wirken», sagte Paul Rechsteiner (SP/SG), Initiant des Gesetzes.
Akteneinsicht vor Ablauf der Frist
Finanzielle Wiedergutmachungen enthält das Gesetz nicht. Es anerkennt aber, dass administrativ Versorgten Unrecht zugefügt worden ist. Sie sollen einfach und kostenlos Zugang zu Akten, die sie betreffen, erhalten. Die Vorgänge sollen zudem von unabhängigen Experten aufgearbeitet werden.
Der Ständerat hatte gestern auf Antrag der Rechtskommission eine Schutzfrist von 80 Jahren für diese Akten aus dem Gesetz gestrichen. Der Nationalrat schloss sich diesem Beschluss an. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.