Telefonranddaten geben Auskunft darüber, wer, wann, mit wem, wie lange telefoniert hat. Heute werden diese Daten sechs Monate lang aufbewahrt. Der Bundesrat wollte die Frist ursprünglich auf zwölf Monate verlängern. Damit hätten die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten länger auf die Daten zugreifen können.
Beide Kammern waren zunächst einverstanden. Auf Antrag seiner Rechtskommission entschied dann aber der Ständerat, bei sechs Monaten zu bleiben. Mit 97 zu 90 Stimmen hat jetzt der Nationalrat eingelenkt.
Ebenfalls sechs Monate werden die Postranddaten aufbewahrt, vor allem Absender- und Empfänger-Daten von eingeschriebenen Sendungen. Umstritten bleibt noch, ob die Randdaten in der Schweiz aufbewahrt werden müssen, wie dies der Nationalrat befürwortet. Das Gesetz geht mit dieser letzten Differenz zurück an den Ständerat.
Angst vor Referendum
Grund für die Kehrtwende war das drohende Referendum gegen das revidierte Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Die Aufbewahrungsdauer sei nicht der Kern der Vorlage, stellte auch Justizministerin Simonetta Sommaruga fest.