Professor Peter V. Kunz hat den Bundesrat beim Bankenstreit mit den USA beraten. Was die ständerätliche Wirtschaftskommission (WAK) am Dienstag als Ausweg nach dem wahrscheinlichen Absturz der Lex USA im Parlament entworfen hat, erstaunt den Rechtsexperten. Die Erklärung des Ständerates sei etwas juristisch einmaliges. «Ich habe so etwas noch nie gesehen», sagt er.
Prinzip Hoffnung
Juristisch sei die Erklärung wohl ohne Wirkung. «Sie entspricht dem Prinzip Hoffnung, hat aber keine Rechtsgrundlage.» Entsprechend erhalte der Bundesrat dadurch weder Rechte noch irgendwelche Pflichten, erklärt Kunz. Ohne dringliches Bundesgesetz («Lex USA») und bloss mit der neuen Erklärung könne der Bundesrat Washington nicht mehr Bankdaten liefern als bis anhin: «Er kann Einzelbewilligungen an einzelne Institute geben, deren Umfang dann umstritten sein dürfte.»
Umstritten bleibe auch, ob auf diesem Weg die sogenannten Leaver-Listen den US-Behörden übermittelt werden könnten. Also Listen mit Angaben über US-Kunden, die mit ihren unversteuerten Geldern die Bank gewechselt haben.
USA könnten das Programm zurückziehen
Doch Kunz' Zweifel gehen noch weiter: Er fragt sich, ob die USA die Erklärung akzeptieren und ihr Programm für Schweizer Banken überhaupt noch anbieten würden. Denn es könne durchaus sein, dass die USA bei einem Scheitern der «Lex USA» in der Schweiz sagen: «Dann offerieren wir dieses Programm überhaupt nicht.»
Das würde laut Kunz auch bedeuten, dass der Bundesrat den Banken keine Einzelbewilligung erteilen könnte. In diesem Fall müssten sich die betroffenen Finanzinstitute ernsthaft vor Klagen aus den USA fürchten.
Nun gehts im Nationalrat weiter
Am Mittwochmorgen stimmte der Ständerat der «Lex USA» zum zweiten Mal deutlich zu. Noch heute wird sich auch der Nationalrat ein weiteres Mal mit dem Sondergesetz befassen. Bleibt er bei seinem Nein, ist die Vorlage gestorben.
(snep;eglc)