Die Schweizer Legislative hat für die Abschaffung der Prostitution Minderjähriger grünes Licht gegeben. Bisher machte sich ein Freier in der Schweiz nur dann strafbar, wenn die oder der Prostituierte unter 16 Jahre alt ist und die Person, welche die Dienste in Anspruch nahm, mehr als drei Jahre älter.
Die entsprechende Änderung des Strafgesetzes wurde in beiden Räten ohne eine Gegenstimme angenommen. Damit ist in Zukunft auch die Förderung der Prostitution Minderjähriger strafbar. Zuhälter, Betreiber von Escort-Services oder Bordelle müssen bei einem Verstoss mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen. Neu ist auch der blosse Konsum von pornografischem Material strafbar, das sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigt. Bisher wurde nur der Besitz geahndet.
Keine Änderung bei Grooming
Mit den Änderungen im Strafgesetz geht die Schweiz einen grossen Schritt in Richtung der Implementierung des 2010 unterzeichneten Lanzarote-Abkommens. Dieses ist eine Konvention des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.
Betreffend des Groomings wurden keine Änderungen im Strafgesetzbuch vorgenommen. Mit Grooming ist das Ansprechen von Unmündigen zu sexuellen Zwecken über das Internet gemeint. Beispielsweise in Chatrooms.
Laut dem Bundesgericht ist Grooming schon nach geltendem Recht strafbar. Die Rechtskommission des Nationalrates hat aber eine Initiative eingereicht, um allfällige Lücken zu schliessen.
Forderung nach Verhältnismässigkeit
Die SVP stellte mehrere Anträge zur Erhöhung des Strafmasses. So forderte die Partei maximale Freiheitsstrafen von fünf statt drei Jahren für sexuelle Handlungen mit Minderjährigen. Schützenhilfe erhielten sie dabei von der BDP-Fraktion. Die geforderte härtere Gangart blieb im Rat aber chancenlos.
Die Sprecher der Fraktionen warnten davor, einzelne Strafbestände herauszupicken. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga laufe die Forderung nach härteren Strafen konträr zum Ziel des Bundesrates, den Strafrahmen im Strafgesetzbuch zu harmonisieren. Ausserdem wäre die Verhältnismässigkeit nicht mehr gegeben. Der maximale Strafrahmen bei einer Kindstötung durch die Mutter unmittelbar nach der Geburt liege bei drei Jahren. Es könne daher nicht sein, dass Sex mit minderjährigen Prostituierten mit fünf Jahren bestraft werde.