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Schweiz Sexting-Fälle halten Richter auf Trab

Täglich geraten Jugendliche wegen leichtfertig verschickter und intimer «Selfies» in Schwierigkeiten. Dies beschäftigt vermehrt auch die Jugendanwaltschaften. Diese müssen den Fällen von Amtes wegen nachgehen.

Die 17-jährige Lea wirft sich in aufreizende Posen, knipst mit ihrem Smartphone Bilder davon und schickt sie an ihren gleichaltrigen Freund Luca – als Liebesbeweis. Die Beziehung zerbricht; jetzt schickt Luca die Nacktfotos an all seine Kumpels. Ein Alptraum für die junge Frau. Solche Fälle gehören mittlerweile zur Routine bei Strafverfolgungsbehörden.

Mit ein bis zwei Anzeigen pro Woche bei der Jugendanwaltschaft gebe es zurzeit eher mehr Sexting-Fälle, bestätigt Peter Gill von der Basler Staatsanwaltschaft gegenüber SRF.

Notrufnummer 147 rege genutzt

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Sexting-Fotos, die einmal aus Liebe verschickt wurden, machen die Absenderin zum Objekt des Gespötts. «Praktisch täglich melden sich Jugendliche bei der Notrufnummer 147 mit Fragen rund um Sexting», unterstreicht auch Irene Heimgartner von Pro Juventute.

Für Sexting unter Jugendlichen zwischen 16 und 18 gibt es seit dem 1. Juli einen eigenen Absatz im Schweizer Strafgesetzbuch: So ist der einvernehmliche Austausch von Pornobildern oder -filmen unter Jugendlichen explizit nicht strafbar. Neu müssen aber jene Jugendlichen von Amtes wegen verfolgt werden, die solches Bildmaterial weiterverbreiten.

Täter sollten sich vorsehen

Patrik Killer von der Zürcher Jugendstaatsanwaltschaft rechnet damit, dass die Fälle mit der Ausweitung des Artikels zunehmen werden.

Gegen den 17-jährigen Luca müsste neu also die Jugendanwaltschaft tätig werden. Auf lange Zeit bestraft bleibt Lea: Sind Bilder einmal im Netz, können sie kaum mehr gelöscht werden.

(brut;eglc)

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