Sein Haus steht im Kanton Zug an bester Lage, der See liegt in unmittelbarer Nähe. Die Gegend ist idyllisch ruhig. Seit drei Jahren ist ein russischer Unternehmer aus St. Petersburg mit seiner Familie hier angemeldet. Recherchen von «10vor10» zeigen: Der Immobilienunternehmer wurde von Anwohnern in den vergangenen Jahren nur ein- bis zweimal gesehen.
Wohnungen für Militärangehörige
Esther Haas, Kantonsrätin von Alternative – die Grünen Zug, schildert ihren Besuch vor Ort: «Ich habe mit Leuten aus der Umgebung gesprochen und ich habe den Eindruck, dass der Wohnungsinhaber nicht selbst hier wohnt. Es kommt offenbar regelmässig jemand vorbei, aber das ist mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht der Inhaber selbst.»
In Russland ist der Unternehmer kein Unbekannter. Sein Bauunternehmen hat für das russische Verteidigungsministerium tausende Wohnungen für Militärangehörige gebaut. Wladimir Putin persönlich nahm damals einen Augenschein auf der Baustelle.
Der russische Unternehmer war in den 1990er Jahren Stadtrat von St. Petersburg. Vor zehn Jahren leitete er das staatliche russische Grundbuchamt.
Zug übernimmt Spitzenplatz bei Bewilligungen
Eine Ausnahmebestimmung im Ausländergesetz macht es möglich, dass reiche Ausländer aufgrund von «fiskalischen Interessen der Kantone» eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Die Zahlen zeigen deutlich: Seit dem Bestehen dieser Ausnahmeklausel beanspruchen vor allem russische Staatsangehörige diese Möglichkeit, um in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen.
Als Drittstaatenangehörige haben sie nur stark eingeschränkte Möglichkeiten, eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erhalten. Es ist den Kantonen überlassen, wie hoch steuerbares Einkommen und Vermögen sein müssen, damit eine Sonderbewilligung aus fiskalischem Interesse des Kantons erteilt werden kann.
Im Kanton Zug muss eine Person ein steuerbares Einkommen von einer Million Franken sowie ein steuerbares Vermögen von 20 Millionen Franken vorweisen. Seit der Einführung der Ausnahmebestimmung haben die Kantone Tessin und Genf am meisten Sonderbewilligungen an Russen erteilt. Doch Zahlen des vergangenen Jahres zeigen nun, dass der Kanton Zug ihnen den ersten Rang streitig machte.
Entscheidend ist der Lebensmittelpunkts
Es ist nicht öffentlich bekannt, wer diese Personen mit einer Sonderaufenthaltsbewilligung sind. Für alle gilt die Bedingung, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen müssen. Das bedeutet, dass ihr Privatleben mehrheitlich in der Schweiz stattfinden muss.
Für Georg Blum, Leiter des kantonalen Migrationsamts ist klar: «Grundsätzlich verlangen wir einen Miet- oder Kaufvertrag, um zu sehen, ob sich hier jemand tatsächlich aufhalten möchte. Das heisst, eine Wohnung muss angemessen gross sein für Einzelpersonen oder für Familien.»
Wenn ein solcher Vertrag vorgelegt werden kann, muss die Person zudem mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie auch tatsächlich beabsichtigt, ihren Lebensmittelpunkt in den Kanton Zug zu verlegen.
Forderung nach verstärkten Kontrollen
Zum konkreten Fall möchten sich die Zuger Behörden nicht äussern. Der Kanton ist jedoch von seiner bisherigen Bewilligungspraxis überzeugt.
Vergangene Woche sagte der Zuger Landammann Heinz Tännler: «Wir schauen uns nach jedem Jahr diese Voraussetzungen für eine Sonderbewilligung wieder an, weil das ist nur eine Jahresbewilligung, die danach verlängert werden kann, aber nicht muss. Und wir prüfen das ganz genau.»
Der emeritiere Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer fordert verstärkte Kontrollen der Behörden, wenn Hinweisen von Anwohnern vorliegen, dass eine Person höchst selten zu sehen ist: «Das Migrationsamt muss Abklärungen machen. Es muss diese Person vorladen und fragen: Wie steht es eigentlich um ihren Aufenthalt? Es könnte ja sein, dass diese Person mit falschen Angaben die Bewilligung bekommen hat, dass sich die Verhältnisse total verändert haben.»
Das kantonale Amt für Migration des Kantons Zug sagt dazu, dass man konkreten Hinweisen nachgehen würde.