Der Basler Financier Dieter Behring soll für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Diesen Strafantrag hat die Staatsanwaltschaft vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gestellt. Der Staatsanwalt bezeichnete Behring als uneinsichtig. Der Angeklagte sei ein selbstgefälliger «Börsenguru», der die Verantwortung immer auf andere abschiebe.
Hinsichtlich der Verjährung führte der Staatsanwalt aus, dass alle deliktischen Taten seit der Errichtung des Systems Behring als eine Tat zu betrachten seien. Damit beginne die Verjährungsfrist von 15 Jahren erst nach der Begehung der letzten Tateinheit zu laufen.
Es handle sich schliesslich nicht um mehrfache Betrüge, sondern um einen gewerbsmässigen Betrug. Allen Taten liege ein einheitlicher Wille zu Grunde.
Behring reichte 58 Beschwerden ein
Die lange Verfahrensdauer begründete der Staatsanwalt unter anderem mit der Komplexität des Falls. Weder der Kanton Basel-Stadt, noch der Kanton Zürich hätten das Verfahren übernehmen wollen.
Der Wechsel in der Verfahrensführung bei der BA in diesem Fall sei im Sinne des Beschleunigungsgebots getätigt worden. Ein Mitverschulden treffe aber auch Behring selbst. Er habe insgesamt 58 Beschwerden eingereicht. Gerade mal zehn Prozent davon seien gutgeheissen worden.
Geldflüsse nachvollzogen
Der Staatsanwalt zeigte in seinem Plädoyer anhand von Beispielen auf, wohin die Gelder der Investoren flossen und wer die Verfügungsmacht über die Konten ausübte. Unter den vom Staatsanwalt genannten Akten stand immer wieder die Unterschrift Behrings. Er habe die Herrschaft über die Konten gehabt und ausgeübt.
Der 61-jährige Behring soll zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die rund 2000 Geschädigten sollen insgesamt 800 Millionen Franken verloren haben.