Der 2008 neu gestaltete Finanzausgleich zwischen den Kantonen funktioniert gut. Das Ziel, die ressourcenschwachen Kantone mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten, wurde mehr als erfüllt. Zu diesem Schluss kommt der zweite Wirksamkeitsbericht zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA ).
Der Bundesrat will dem Parlament aufgrund dieser Resultate für die kommende Periode 2016-19 keine grundlegenden Anpassungen vorschlagen: Es gebe keine gravierenden Schwachstellen oder Mängel. Die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung seien verringert worden. «Auch die schwächeren Kantone mit der höheren Steuerbelastung sind international gut bis sehr gut positioniert», erklärte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern.
Entlastung der starken Kantone beim Ressourcenausgleich
Wie die Finanzministerin weiter sagte, hat die bisherige Entwicklung aber zu einem «Überausgleich» im Ressourcenausgleich geführt. Selbst der Kanton Uri mit den wenigsten Ressourcen habe nun die angepeilte minimale Pro-Kopf-Ausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Mittels überschritten und 87 Prozent erreicht, verglichen mit 78 Prozent beim Übergang zum NFA.
«Das zeigt, dass das System funktioniert», betonte Widmer-Schlumpf. Die Grundbeiträge der Geber-Kantone und des Bundes beim Ressourcenausgleich sollen deshalb leicht reduziert werden. Bei den Kantonen geht es um jährlich 113 Millionen Franken weniger bei insgesamt 1,5 Milliarden. Beim Bund sind es 166 Millionen weniger auf 2,4 Milliarden. Die Reduktion soll auf den fortgeschriebenen Beiträgen 2016 erfolgen. Bestimmt wird das Ausmass, sobald die Zahlen für 2015 vorliegen.
Kritik am Alternativmodell der Geber
Kritisch äusserte sich Widmer-Schlumpf zum Vorschlag des Kantons Schwyz, der mittlerweile von neun Kantonen unterstützt wird. Dieser sieht eine lineare Zuteilung des Ressourcenausgleichs an die schwachen und ganz schwachen Kantone vor, verbunden mit einer «neutralen Zone» für die fast schwachen oder nicht so schwachen Kantone. Ebenso wollen die Kantone nur noch zwei Drittel des Anteils des Bundes tragen, wie es als Minimum in der Bundesverfassung formuliert ist, und nicht mehr bis zu 80 Prozent.
Laut Widmer-Schlumpf hat sich eine verbesserte Wirksamkeit dieses Vorschlags in Simulationsmodellen nicht bestätigt. Der von den Kantonen vorgeschlagene Mechanismus eliminiere das Problem nicht und hätte nach ihren Worten zur Folge, dass der Bund zusätzlich eine halbe Milliarde Franken einschiessen müssten.
Widmer-Schlumpf räumte ein, dass das jetzige Modell Schwachstellen bei der Grenzabschöpfung habe. Sie betonte zugleich: «Die meisten Kantone möchten sich selbst freischaufeln.»
«Ausgleichsgefässe funktionieren»
Bei der Dotierung des ganz vom Bund getragenen Lastenausgleichs ist der Bundesrat für die Beibehaltung der bisherigen Aufteilung je zur Hälfte für den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) und den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA). Aus diesem Topf erhalten nur die Kantone Aargau, Basel-Stadt und Zug keine Mittel. «Die Ausgleichsgefässe funktionieren», stellte die Finanzvorsteherin fest.
Auch die mit der NFA vorgenommene Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hat sich gemäss Bericht bewährt. Gerade im Bereich der heute ganz beim Bund liegenden Nationalstrassen gab es laut Widmer-Schlumpf Effizienzgewinne von 141 bis 227 Millionen Franken pro Jahr mehr gegenüber früher.
Härteausgleich nicht angetastet
Eine vorzeitige Abschaffung oder stärkere Reduktion des Härteausgleichs hält der Bundesrat nicht für opportun, wie dies gewisse Kantone fordern. Diesen Ausgleich finanzieren Bund (2/3) und Kantone (1/3) gemeinsam. Der Härteausgleich stellte sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton beim Übergang zur NFA finanziell schlechter gestellt wurde. Er ist auf maximal 28 Jahre befristet und wird ab 2016 um jährlich fünf Prozent abgebaut.
Die Vernehmlassung dazu dauert bis zum 30. Juni. Im September folgt die Botschaft ans Parlament.