Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für den Entwurf zur neuen Bürgerrechtsverordnung eröffnet. Diese regelt die Kriterien, die für eine Einbürgerung massgebend sind. Der Bundesrat passt dabei auch die Praxis bei Sozialhilfeabhängigkeit an.
Die neuen Kriterien für den Schweizer Pass in Kürze:
- Antragsteller verfügen über eine Niederlassungsbewilligung, wohnen seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und sind integriert
- Wer Sozialhilfe bezieht oder bezogen hat, muss mit mehr Hürden rechnen
- Straftaten sollen auf längere Zeit zurück angeschaut werden
- Einbürgerungswillige sollen eine Loyalitätserklärung unterzeichnen, worin sie zustimmen, rechtsstaatliche Prinzipien zu respektieren
- Antragsteller müssen das erforderliche Sprachniveau nachweisen
- Gebühren müssen im Voraus bezahlt sein
Gemäss SRF-Korrespondent Hanspeter Forster hat der Bundesrat Mindeststandards definiert, an die sich alle Kantone halten müssen. Diese würden für die zehn Jahre Wartefrist und die Niederlassungsbewilligung C als EInbürgerungskriterium gelten. «Daran kann künftig nicht mehr gerüttelt werden.»
In anderen Punkten sind die Kantone laut Forster durchaus frei, die Bestimmungen noch zu verschärfen. Dies könne etwa bei den Sprachkenntnissen erfolgen. Auch eine Verlängerung der Sperrfrist bei Sozialhilfebezügern sei denkbar.
Sozialhilfe als Einbürgerungshindernis
Der Bezug von Sozialhilfe solle grundsätzlich ein Einbürgerungshindernis darstellen, heisst es im erläuternden Bericht zum Vernehmlassungsentwurf. Wenn eine Person in den letzten drei Jahren vor dem Gesuch Sozialhilfe bezog oder während des Einbürgerungsverfahrens von der Sozialhilfe abhängig ist, soll die Einbürgerung nicht möglich sein.
Auch für straffällige Ausländer will der Bundesrat die Praxis verschärfen. Der Bund verweigert zwar bereits heute eine Einbürgerung, wenn ein Eintrag im Strafregisterauszug besteht. Neu sollen werden die Straftaten weiter zurückverfolgt. Straffällige Ausländer müssten somit länger zuwarten, bis sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können.
Loyalitätserklärung gefordert
Zudem sollen nach dem Vorschlag des Bundesrates künftig alle einbürgerungswilligen Personen eine sogenannte Loyalitätserklärung unterzeichnen. Damit bestätigen sie, die in der Bundesverfassung festgelegten Grundrechte, rechtsstaatlichen Prinzipien und die freiheitlich demokratische Grundordnung der Schweiz zu respektieren.
Der Bundesrat präzisiert zudem, über welche Sprachkompetenzen eine einbürgerungswillige Person verfügen muss. Er schlägt vor, für die mündlichen Sprachkompetenzen das Referenzniveau B1 und für schriftliche Sprachkompetenzen das Niveau A2 zu verlangen.
Die Antragsteller müssen die erforderlichen Sprachniveaus nachweisen, zum Beispiel mit einem Sprachdiplom. Davon ausgenommen ist, wer eine Landessprache als Muttersprache spricht oder in der Schweiz die Schulen oder eine Ausbildung absolviert hat.
«Niemand geht mehr auf die Barrikaden»
An den vom Bundesrat definierten Kriterien gebe es kein grundsätzliche Kritik mehr, bestätigt SRF-Korrespondent Hanspeter Forster. Das sei der Fall, weil sich der Bundesrat relativ eng daran gehalten habe, was das Parlament vor einem Jahr beschlossen habe.
Natürlich gebe es aber in einzelnen Punkten Kritik, sagt Forster. Die SVP störe sich zum Beispiel an den Ausnahmebewilligungen bei der Sozialhilfe und würde die Hürden bei den Sprachkenntnissen höher setzen. Die Linke hingegen halte die Loyalitätserklärung für überflüssig. «Trotz dieser Kritik geht niemand auf die Barrikaden.» Gemäss Forster ist es gut möglich, dass die Vorschläge des Bundes am Schluss ziemlich unverändert übernommen werden.