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Schweiz Strassburg verurteilt Schweiz wegen Ausschaffung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verurteilt den Entscheid der Schweiz, einen nigerianischen Familienvater auszuschaffen. Ein Präzedenzfall sei das aber nicht, sagt ein Experte.

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Ausschaffung nicht rechtens: Einschätzung von Migrationsrechtsprofessor Alberto Achermann
aus SRF 4 News aktuell vom 16.04.2013.
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Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hätte die Schweiz einen wegen Drogenhandels verurteilten Familienvater aus Nigeria nicht ausschaffen dürfen. Das Ausschaffung verletze sein Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens. Die Schweiz muss dem Nigerianer 9000 Euro Genugtuung zahlen.

Kein Asyl wegen Drogenhandels

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Der Nigerianer war 2001 mit falscher Identität in die Schweiz gereist. Diese lehnte sein Asylgesuch ab. Er kehrte 2003 zurück und heiratete eine Schweizerin. Weil er mit Kokain handelte, wurde er 2006 in Deutschland und davor in Österreich verurteilt. Die Schweiz wollte den Mann 2009 unter anderem deswegen nach Nigeria ausschaffen.

«Es handelt sich hier nicht um eine völlig neue Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte», so Migrationsrechtsprofessor Alberto Achermann zu Radio SRF. Es gebe eine ganze Reihe ähnlicher Fälle. Dabei gehe es regelmässig um die Frage der Grenze einer Abschiebung von Menschen, die ein Familienleben in einem Mitgliedsstaat der Menschenrechtskonvention hätten.

Kein Präzedenzfall

Achermann betont zudem, dass der Entscheid noch nicht rechtskräftig sei. Entschieden hat bisher nur eine Kammer, nicht das Gesamtgericht. Die Schweiz kann diesen Entscheid noch weiterziehen.

Es handle sich auch nicht um einen Leitentscheid. Das EGMR urteile nur über einzelne Fälle. Somit liefere der Gerichtsentscheid auch «keine neuen Gesichtspunkte für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative», sagt Achermann. Die Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seien schon zuvor bekannt gewesen.

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