Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hätte die Schweiz einen wegen Drogenhandels verurteilten Familienvater aus Nigeria nicht ausschaffen dürfen. Das Ausschaffung verletze sein Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens. Die Schweiz muss dem Nigerianer 9000 Euro Genugtuung zahlen.
«Es handelt sich hier nicht um eine völlig neue Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte», so Migrationsrechtsprofessor Alberto Achermann zu Radio SRF. Es gebe eine ganze Reihe ähnlicher Fälle. Dabei gehe es regelmässig um die Frage der Grenze einer Abschiebung von Menschen, die ein Familienleben in einem Mitgliedsstaat der Menschenrechtskonvention hätten.
Kein Präzedenzfall
Achermann betont zudem, dass der Entscheid noch nicht rechtskräftig sei. Entschieden hat bisher nur eine Kammer, nicht das Gesamtgericht. Die Schweiz kann diesen Entscheid noch weiterziehen.
Es handle sich auch nicht um einen Leitentscheid. Das EGMR urteile nur über einzelne Fälle. Somit liefere der Gerichtsentscheid auch «keine neuen Gesichtspunkte für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative», sagt Achermann. Die Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seien schon zuvor bekannt gewesen.