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Schweiz Swisscom sträubt sich gegen mehr Überwachung

Drogendealer, Geldwäscher, Kinderporno-Händler: Gegen mutmassliche Straftäter sollen Ermittler in der Schweiz griffigere Abhörmethoden zur Verfügung haben. Doch die Telekom-Anbieter wehren sich gegen die geplante Gesetzesrevision. Allen voran derjenige Anbieter, der dem Bund gehört.

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Swisscom wehrt sich gegen neues Überwachungsgesetz
aus Echo der Zeit vom 04.08.2014. Bild: Keystone
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Gegen die entsprechende Revision des Gesetzes für Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, kurz Büpf, wurde bereits Protest laut. Die Gegner befürchten einen grossen Lauschangriff. Nun hilft auch die Swisscom mit, den Vorschlag zu bekämpfen.

Bei der Swisscom kümmert sich ein ganzes Team einzig und allein um Überwachung. Die Mitarbeiter müssen Abhöraktionen am Telefon ermöglichen, melden, wer wann wem ein SMS schickt oder Namen von Handy-Nutzern ausliefern, und das Tag und Nacht. So will es das Gesetz. Für die Swisscom eine teure Pflicht: «Wir schätzen die jährlichen Kosten auf ungefähr zehn Millionen Franken zurzeit», sagt Andreas Locher, er leitet bei der Swisscom das Überwachungs-Team.

Datenlieferungen werden bezahlt

Für die Lieferung von Daten bekommen Telekom-Firmen Geld vom Staat. Die Swisscom erhält nach eigenen Angaben 2,5 Millionen Franken. Den grossen Rest, 7,5 Millionen, muss das Unternehmen selbst bezahlen. Gemessen am Reingewinn sind das nur ein paar Promille. Doch die Swisscom nervt sich über das Prinzip, dass nämlich eine Telekom-Firma die Strafverfolgung überhaupt mitfinanzieren soll. «Es kann nicht sein, dass letztlich die Kunden die Strafverfahren subventionieren müssen», sagt Locher.

Mit dem neuen Überwachungsgesetz Büpf werde alles noch viel teurer. Denn damit müssten Telekom-Firmen deutlich mehr Daten erheben. Ein Beispiel dafür ist die Vorratsdatenspeicherung, also Angaben darüber, wer wann mit wem telefonierte. Diese Daten sollen die Firmen neu 12 Monate lang speichern statt wie heute sechs.

Unangenommene Anrufe sollen erfasst werden

Gravierend sei aber noch etwas ganz anderes, sagt die Swisscom: Gespeichert werden sollen neu auch die Daten von Anrufversuchen, also wenn ein Anruf nicht angenommen wird. «Diese Daten werden zurzeit noch nicht erfasst, und es wäre ein kostspieliger Netz-Umbau erforderlich», sagt Locher.

Hinzu komme möglicherweise eine Ausweispflicht: Handy- oder Internet-Abos könnten also nicht mehr mit ein paar Klicks online gekauft werden, sondern nur mit einer ID oder einem Pass im Laden. Und die Telekom-Shops müssten vielleicht die Kopien der Ausweise aufbewahren, befürchtet Andreas Locher. Für Locher wäre das dann eine Art ausgelagerte Polizeidatenbank.

Handys können auf Fantasienamen gekauft werden

So neu sei doch das alles gar nicht, beruhigt beim Bund Nils Güggi vom Überwachungs-Dienst ÜPF: Wer eine SIM-Karte fürs Handy kaufe, müsse sich schon heute ausweisen. Das Problem sei, dass die Handy-Läden diese Vorschrift immer wieder ignorierten. «Die Polizei findet dann Fantasienamen wie Donald Duck in Entenhausen. Eine Ausweiskopie würde viel helfen.»

Auch für Nils Güggi ist klar, dass Telekom-Firmen dadurch Kosten entstehen. Aber wenn jemand deren Netz für Straftaten missbrauche, dann sei das eben Geschäftsrisiko. Die Situation sei ähnlich wie bei den Banken, sagt Güggi: «Sie müssen aufwendige Sicherheitsvorkehrungen treffen, weil das Risiko besteht, dass Kriminelle Geld waschen.» Die Banken erhalten dafür auch keine Entschädigung.

Im Besitz des Bundes und trotzdem gegen das Gesetz

Die Swisscom hingegen stört sich am Ausbau der Überwachung. Sie spielt dabei den Anwalt ihrer Kunden, denn es bestehe eine gewisse Interessensynergie der Anbieter und der Kunden. Dieser Widerstand ist überraschend deutlich für einen Telekom-Anbieter, der mehrheitlich dem Bund gehört.

Im Herbst kommt das neue Überwachungsgesetz in den Nationalrat. Jungparteien von links und rechts haben bereits das Referendum angekündigt. Wenn sich nun der grösste Telekom-Anbieter in die Opposition einreiht, hat das Gewicht. Umso mehr, als die Swisscom nicht nur mit den Kosten argumentiert, sondern auch den Kern der Büpf-Revision ablehnt: eine stärkere Überwachung der Bevölkerung.

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