Die Bundesanwaltaschaft (BA) beschuldigt die vier Iraker insbesondere, einen terroristischen Anschlag vorbereitet zu haben. Die mutmasslich getätigten Vorbereitungen eines terroristischen Anschlags werden vom Tatbestand der kriminellen Organisation erfasst, wie die BA am Freitag mitteilte.
Bei der kriminellen Organisation handelt es sich um die Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Seit Ende September 2014 weiss man: Der IS hat auch Sympathisanten in der Schweiz. Die Polizei verhaftete damals drei Iraker. Die BA bestätigte, «drei mutmassliche Unterstützer» des IS seien im Frühling 2014 in der Nordostschweiz verhaftet worden.
Im Juli 2015 wurde das Strafverfahren auf einen vierten Beschuldigten ausgedehnt, welcher nach Syrien gereist war, um der Vorläuferorganisation der Terrormiliz im Irak (ISI) Funkgeräte zu überbringen.
Anträge zu Sanktionen folgen
Hauptverdächtiger ist ein 30-jähriger Iraker, der mit schweren Kriegsverletzungen in die Schweiz kam und im Kanton Schaffhausen als anerkannter Flüchtling lebte. Er ist auf den Rollstuhl angewiesen. Er soll versucht haben, einen Terroristen in die Schweiz einzuschleusen.
Die Beschuldigten werden zudem wegen mehrfacher Gewaltdarstellungen, rechtswidrigen Aufenthalts und mehrfacher Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts beim Bundesstrafgericht angeklagt. Die Strafanträge zu den Sanktionen werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt, wie die BA schreibt.
Ausgelöst wurde die seit März 2014 laufende Strafuntersuchung der BA durch Informationen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), welche dieser an die Bundeskriminalpolizei (BKP) weitergeleitet hatte.
Die BA steht aufgrund der internationalen Dimension der Strafuntersuchung mit Strafverfolgungsbehörden aus verschiedenen Ländern im Kontakt. Besonders eng sei die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden der USA.
Erste Kontakte bereits vor mehr als zehn Jahren
Bereits ab 2004 schloss sich einer der Beschuldigten einer Vorgängerorganisation von ISI an. Er knüpfte 2011 in Syrien Kontakte mit dem syrischen Ableger des heutigen IS, dessen Mitglieder seine damaligen Weggefährten im Irak waren, unter ihnen auch ein weiterer Beschuldigter des vorliegenden Verfahrens.
Nach der Einreise in die Schweiz Anfang des Jahres 2012 hielt er den Kontakt zu dieser Gruppierung weiterhin aufrecht und schmiedete zusammen mit einem weiteren der Beschuldigten und einer Drittperson Attentatspläne. Zu diesen Plänen sollte sich bei Erfolg der IS bekennen.
Die drei genannten Beschuldigten halfen zudem bei der Schleusung weiterer IS-Anhänger nach Europa, übernahmen Koordinationsaufgaben, betrieben Propaganda für die Aktionen der Terrororganisation, gaben Instruktionen und erteilten auch operative Ratschläge.
Dem vierten Angeklagten wirft die BA des Weiteren vor, auf Facebook beweisrelevante Kontakte, Posts und Freundschaftsbeziehungen im Zusammenhang mit einem hohen Mitglied der kriminellen Organisation gelöscht zu haben.
Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Einer der Angeklagten, der eine verdächtige Reise in die Türkei unternommen hatte, gab lediglich zu, Schleuserdienste für Flüchlinge übernommen zu haben.