Das Wichtigste in Kürze
- Der Technologiekonzern Uber ist mit einer Einsprache bei der Suva abgeblitzt.
- Für die Suva ist klar: Uber-Fahrer sind Angestellte und keine Selbstständigen, der Konzern muss folglich Sozialabgaben zahlen.
- Die Suva begründet dies einerseits damit, dass den Fahrern Konsequenzen drohen, wenn sie die Vorgaben von Uber nicht erfüllen.
- Zudem könnten die Fahrer Preis und Art der Zahlung für ihre Dienstleistung nicht selber bestimmen.
Herber Rückschlag für den Technologiekonzern Uber: Das Unternehmen sagt stets, es sei nur eine Technologieplattform und habe keine Angestellten. Die Suva – sie entscheidet für die Sozialversicherungen, wer im Transportgewerbe selbstständig ist und wer nicht – zerzaust die Einsprache von Uber nun in allen wichtigen Punkten.
Das zeigt der neue Einspracheentscheid im Fall eines Fahrers, der «10vor10» vorliegt. Der Entscheid begründet auch erstmals ausführlich, warum die Sozialversicherungen Uber als Arbeitgeber einstufen – Technologie hin oder her. Und warum die Anbieter solcher Apps Sozialabgaben zahlen müssen.
Uber übe eine «umfassende Kontrolle» aus
Im Detail schreibt die Suva: Erstens bestehe klar ein «Abhängigkeitsverhältnis»: Denn: «Will der Fahrer keine schwerwiegenden negativen Konsequenzen tragen, müssen sämtliche Weisungen, Vorgaben, Hinweise und von Uber beachtet werden.» Die Suva folgert: «Uber übt eine umfassende Kontrolle über den Fahrer aus.»
Zentral für eine Selbstständigkeit sei «zweifellos die Tatsache, dass ein ‹Unternehmer› den Preis und die Art der Zahlung der Dienstleistung selber bestimmen kann. Dies trifft im vorliegenden Fall eindeutig gerade nicht zu.» Das eindeutige Fazit: «Es überwiegen klar die Merkmale für eine unselbstständige Erwerbstätigkeit».
Unia: «Bei den Sozialversicherungen fehlen so Millionen»
Roman Künzler von der Gewerkschaft Unia wertet den Entscheid als grossen Erfolg: «Der Entscheid zeigt zum ersten Mal ganz deutlich, dass Uber systematisch das Sozialversicherungssystem unterhöhlt. So fehlen in den Sozialversicherungen Millionen. Alle Einwände, die Uber eingebracht hat – im Sinne dass ihre Leute Selbstständige sein sollten – werden klar abgeschmettert.»
Uber kann den Entscheid jetzt vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich anfechten. Doch das könnte schon bald überflüssig sein: Der Bundesrat legt bald seinen Digitalisierungs-Bericht vor. Dann wird klar, ob für Technologie-Dienstleister wie Uber neue Regeln geschaffen werden sollen.
Uber will nicht einlenken
Doch der Fahrdienstleister will den Entscheid der Suva nicht ohne Weiteres akzeptieren. Rasoul Jalali, Chef von Uber Schweiz, hält fest, dass es sich dabei nicht um einen finalen Entscheid handle. «In der Schweiz haben immer noch Gerichte über das ultimative Urteil zu entscheiden», sagt er gegenüber «10vor10».
Uber Schweiz zieht also den Gang vors Gericht in Erwägung. «Wenn wir uns mit der Suva nicht finden können, werden wir uns auf die Schweizer Gerichte verlassen müssen», so Jalali.