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Schweiz Überwachungstechnologie: Export wird eingeschränkt

In der Schweiz verkaufen mehrere Firmen Geräte zur Lokalisierung von Handys – auch an zwiespältige Staaten. Menschenrechtsorganisationen kritisieren das schon lange. Nun hat der Bundesrat reagiert: Er will heikle Geschäfte künftig nicht mehr bewilligen.

Katar, Kuwait und Vietnam sind nur einige der wenig demokratischen Staaten, die in den letzten drei Jahren bei Schweizer Firmen Überwachungstechnologie bestellt haben. Mit sogenannten IMSI-Catchern können Handys geortet oder identifiziert werden, aber auch Gespräche oder Nachrichten gestört oder manipuliert werden.

Jeder Export wurde bewilligt

IMSI-Catcher

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IMSI-Catcher werden von mehreren Schweizer Firmen verkauft. Die Geräte werden von der Polizei zum Beispiel benutzt, um eine vermisste Person zu finden. Doch die Technik kann auch missbraucht werden: Etwa von einem Regime, das Demonstranten identifizieren und verfolgen will.

Im Kampf gegen Kriminelle sind IMSI-Catcher und ähnliche Geräte wichtig – auch Schweizer Polizeikorps setzen sie ein. Doch in Staaten, in denen Menschenrechte wenig wert sind, ist ihr Einsatz heikel. Das weiss auch Erwin Bollinger. Er leitet den Bereich Exportkontrolle im Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. «Ein autoritäres Regime könnte Gegner abhören, sie erkennen und ins Gefängnis stecken», sagt er.

Bollingers Leute haben in den letzten drei Jahren rund 100 Exporte von Überwachungsgeräten und -software im Wert von über 30 Millionen Franken bewilligt. Fast alle Exportgesuche erhielten grünes Licht. Denn bislang hatte der Bund kaum rechtliche Möglichkeiten, eine Lieferung zu verbieten.

Kein Export mehr bei Unterdrückung

Das sei immer mehr zum Problem geworden, sagt Bollinger. Denn es gebe immer mehr Exportgesuche für Länder, «bei denen sich der Bundesrat und die Behörden nicht sicher sind, ob der Export nicht zu einem Missbrauch der Geräte führen könnte».

Deshalb habe die Landesregierung diese Woche entschieden, dass Überwachungstechnologie in gewissen Fällen nicht mehr exportiert werden darf. Dann nämlich, wenn «Grund zur Annahme besteht», dass ein Staat sie zur Unterdrückung von Menschen einsetzt. Es stellt sich die Frage, wie dies der Bund künftig beurteilen will.

Zur Abklärung würden bundesinterne und -externe Berichte über die Menschenrechtssituation im betreffenden Land herangezogen, sagt Bollinger. So könne man sich ein Gesamtbild machen. Es gehe darum, ob tatsächlich Grund zur Annahme bestehe, die Geräte könnten zu repressiven Zwecken eingesetzt werden.

Audio
Strengere Praxis beim Export von Überwachungs-Technologie
aus Rendez-vous vom 15.05.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 35 Sekunden.

Wie ernst meint es der Bundesrat?

Der Fraktionschef der Grünen, Balthasar Glättli, verlangt schon seit längerer Zeit strengere Regeln. Entsprechend freut er sich über den Entscheid des Bundesrates, betont aber auch, dass sich nun konkret etwas ändern müsse.

Um herauszufinden, wie hoch der Bundesrat die Hürden künftig setzen will, will er vom Bundesrat wissen, welche der bisher bewilligten Exportgesuche gemäss den neuen Regeln nicht mehr bewilligt würden. «Damit man sieht, wie ernst es der Bundesrat mit der Verschärfung meint.»

Wandert das Geschäft ins Ausland ab?

Dazu heisst es aus dem Seco, man sei sicher, dass sich etwas ändern werde. So könnte die neue Bestimmung auch eine abschreckende Wirkung haben und gewisse Exportgesuche gar nicht mehr gestellt werden, sagt Bollinger. «Weil die Exporteure davon ausgehen müssen, dass Gesuche in heikle Länder gar nicht mehr bewilligt würden.» Manche Bestellungen könnten deshalb ins Ausland abwandern.

Mehrere Unternehmen in der Schweiz exportieren IMSI-Catcher und ähnliche Geräte. Offen ist, welche Konsequenzen sie aus dem Bundesratsentscheid ziehen. Zwei angefragte Firmen haben bislang nicht reagiert. Das Geschäft mit Überwachungstechnologie ist ein verschwiegenes Geschäft.

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