Fünf Tage nach dem deutlichen Nein zur Durchsetzungsinitiative der SVP hat der Bundesrat bekanntgegeben, wann die vom Parlament verabschiedeten Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft treten. Diese gelten ab dem 1. Oktober 2016.
Die neuen Bestimmungen bringen strengere Regelungen bei der Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer.
Das Parlament hatte vor einem Jahr die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung der 2010 von Volk und Ständen angenommenen Initiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» verabschiedet; die Referendumsfrist lief am 9. Juli 2015 unbenutzt ab.
Bundesrat: Bevölkerung erwarte rasche Umsetzung
Vor der Inkraftsetzung wartete der Bundesrat den Ausgang der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative ab. Diese scheiterte am vergangenen Sonntag überraschend deutlich. 58,9 Prozent der Stimmenden lehnten das Volksbegehren ab.
Dies machte den Weg frei für das Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative. Das Gesetz sieht ebenfalls automatische Landesverweisungen vor, unabhängig von den Umständen des Einzelfalls. Nur ausnahmsweise kann darauf verzichtet werden, um einen schweren persönlichen Härtefall zu vermeiden. Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.
Landersverweisung auch bei weniger schlimmen Verbrechen
Eine obligatorische Landesverweisung wird vom Strafgericht angeordnet, wenn es eine ausländische Person wegen klar definierter Delikte verurteilt. Sie dauert fünf bis fünfzehn Jahre, im Wiederholungsfall zwanzig Jahre oder lebenslänglich. Der Deliktskatalog erfasst insbesondere Verbrechen, bei denen Menschen getötet, schwer verletzt oder an Leib und Leben gefährdet werden, schwere Sexualstraftaten sowie alle schweren Verbrechen gegen das Vermögen.
Bei allen übrigen Verbrechen und Vergehen des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechts kann das Gericht ebenfalls eine Landesverweisung verhängen. Diese erfolgt nicht obligatorisch, sondern aufgrund einer eingehenden Prüfung des Einzelfalls. Diese Landesverweisung dauert zwischen drei und fünfzehn Jahren.
Erste rechtskräftige Urteile wohl erst 2017
Als spätester Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Gesetzes nannte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Abend des Abstimmungssonntags den 1. Januar 2017. Nun ist es drei Monate früher der Fall. «Die Bevölkerung erwartet eine rasche Umsetzung der Ausschaffungsinitiative», teilte die Regierung am Freitag mit. Ohne Durchsetzungsinitiative hätte das Gesetz schon früher in Kraft treten können.
Bezüglich des Zeitbedarfs der Kantone sei zu beachten, dass die neuen Gesetzesbestimmungen über die Landesverweisung aufgrund des Rückwirkungsverbots nur bei Straftaten gälten, die nach dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2016 begangen würden. «Es wird daher voraussichtlich einige Monate dauern, bis die ersten Gerichtsurteile mit einer Landesverweisung rechtskräftig sind.» Diese Zeit werde den Kantonen zusätzlich zur Verfügung stehen, um ihre Erlasse anzupassen.
Fast 4000 Landesverweisungen in Zukunft
Auch der Bund trifft aktuell die letzten Vorkehrungen, um für die Umsetzung gewappnet zu sein. Zahlreiche Verordnungen müssten angepasst werden.
Berechnungen des Bundesamts für Statistik (BFS) geben einen Anhaltspunkt, wie viele Landesverweisungen in Zukunft ausgesprochen werden könnten: Es sind fast 4000. Heute müssen jährlich rund 500 straffällige Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz verlassen.