Interessenbindung
Oberbegriff für eine personelle oder finanzielle Verknüpfung zwischen einer Universität, ihren Instituten und Angehörigen mit externen Partnern wie Privatpersonen, Unternehmen oder Stiftungen. Arten von Verbindungen: Kooperationen, Nebenbeschäftigungen von Professoren, Universitätsräten, Stiftungsräten.
Kooperation
Oberbegriff für jegliche finanzielle Unterstützung einer Universität (eines Bereichs, einer Person, eines Projekts) mit Drittmitteln durch externe Partner. Mögliche Arten der Unterstützung sind: Stiftungsprofessur, unspezifische Co-Finanzierung, Spende oder projektabhängige Forschungsmittel. Nicht darunter fällt aber die sogenannte Auftragsforschung.
Professur
Budgetierter Lehr- und/oder Forschungsauftrag eines Universitätsprofessors. Die erhobenen Daten zeigen die Situation der ordentlichen und ausserordentlichen Professoren, sowie der Assistenz- und Titularprofessoren. Mandate aus der Privatwirtschaft sind – sofern Informationen vorhanden – auch für Privatdozenten und Lehrbeauftragte aufgeführt. Andere Angehörige der Universität, wie zum Beispiel Doktoranden oder wissenschaftliche Mitarbeiter, sind hingegen nicht Teil der Erhebung. Für die Erhebung wurden die Professuren in Forschungsbereiche eingeteilt.
Stiftungsprofessur
Eine Professur, die Anstelle der Universität ganz oder teilweise von einem externen Partner finanziert wird, zum Beispiel von einem Unternehmen oder einer Stiftung. Die Finanzierung und damit verbundenen Konditionen sind vertraglich geregelt.
Sponsoring/Spende
Nicht näher definierte Mitfinanzierung der Forschungstätigkeit eines Instituts durch einen externen Partner. Die Finanzierung und damit verbundenen Konditionen sind vertraglich geregelt.
Organisation
Damit sind Firmen, öffentliche Stellen, andere Universitäten oder gemeinnützige Stiftungen gemeint. Oft als Synonym für «Dritte» oder «Geldgeber» verwendet. Sie sind auf der Geberseite einer Kooperation mit einer Universität oder einer Nebenbeschäftigung eines Professors, eines Universitätsrats oder eines Stiftungsrats.
Universität
Umfasst alle universitären Hochschulen, inklusive eidgenössische technische Hochschulen und kantonale Universitäten. Nicht vertreten sind Fachochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie beitragsrechtlich anerkannte universitäre Institutionen.
Universitätsrat
Strategische Führung der Universität (vergleichbar mit dem Verwaltungsrat einer Firma). In den meisten Kantonen setzt sich der Universitätsrat aus Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur und Politik zusammen, die von der Kantonsregierung gewählt werden.
Universitätsstiftung
Von den Universitäten initiierte Stiftung, die zum Ziel hat, Gelder externer Partner (z.B. Stiftungen oder Unternehmen) zu akquirieren und an einzelne Bereiche, Projekte oder Personen der Universität weiterzuvermitteln.
Stiftungsrat einer Universitätsstiftung
Führungsgremium einer Universitätsstiftung.
Nebenbeschäftigung
Gegenüber den Universitäten oder der Öffentlichkeit (selbst-)deklarierte Tätigkeiten der Professoren / Universitätsräte / Stiftungsräte, die sie neben ihrer Funktionen an der Universität wahrnehmen. Etwa für eine Stiftung, ein Forschungsgremium oder ein Unternehmen. Je nach universitärem Reglement sind die Daten unterschiedlich ausführlich. Es handelt sich sowohl um entgoltene als auch um unentgoltene Beschäftigungen.
Forschungsbereich
Von SRF zugeteiltes Themenfeld einer Professur oder Fakultät zum Zweck der Übersicht.
Branche
Von SRF zugeteiltes Tätigkeitsgebiet einer Organisation zum Zweck der Übersicht. Siehe detaillierte Erläuterungen.