Das Bezirksgericht Horgen entschied über die die Zukunft der 39jährigen Frau, die 1999 ihr Baby und 2007 ihre siebenjährigen Zwillinge getötet hat. Sie ist wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer lebenslangen Strafe verurteilt worden.
Während des Strafvollzugs hat die Frau eine ambulante Therapie zu absolvieren. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Anklage. Diese hatte eine stationäre Massnahme, wie die Verteidigung sie verlangte, abgelehnt.
Gericht: Mutter mit Gefühlskälte
«Die Kinder hatten keine Chance», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. Die Beschuldigte habe ihre Vertrauensstellung als Mutter missbraucht. Sie habe die ahnungslosen und wehrlosen Kinder, die sich auf Weihnachten freuten, im Schlaf überrascht.
Die Taten habe sie mit grossem Kraftaufwand und erschreckender Entschlossenheit verübt und eine ausserordentliche Grausamkeit an den Tag gelegt. Von Gefühlskälte zeuge ihr Verhalten nach den Morden, als sie einen Wohnungseinbruch vortäuschte. Für sie spreche immerhin, dass sie die Taten nicht von langer Hand geplant sondern spontan beschlossen habe.
Geständnis zugunsten der Beschuldigten
Die Tötung des Babys war laut Gericht etwas anders gelagert: Hier erkannte das Gericht keine besondere Skrupellosigkeit, wie sie für Mord Voraussetzung ist. Auslöser für die Tat war das schrille Schreien des Säuglings, das die Mutter nicht ertrug. Mit dieser Tat habe sie sich nicht des Mordes, sondern der vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht.
Das Geständnis am 12. Dezember 2012 wertete das Gericht zwar zugunsten der Beschuldigten. Dass es aber erst nach jahrelangem Leugnen kam, quasi «als die Verurteilung schon vor der Tür stand», mindere dessen Wert. Der Gerichtspräsident versicherte, es hätte die Frau angesichts der erdrückenden Beweislage auch ohne Geständnis «ohne weiteres verurteilt».
Weiterzug möglich
Verteidiger Thomas Fingerhuth wollte seine Mandantin wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt sehen. Er plädierte für eine stationäre Massnahme, die sogenannte «kleine Verwahrung».
Die Beschuldigte zeigte laut Radio-SRF-Korrespondent Curdin Vincenz wenig Emotionen während der Urteilsverkündung. Sie habe zumeinst den Gerichtspräsidenten angeschaut, zeigte aber kaum eine Regung.
Ob das Urteil an die nächsthöhere Instanz weitergezogen wird, ist laut Vincenz unklar. Der Staatsanwalt sei mit dem Urteil zufrieden. Die Verteidigung überlege sich aber einen Weiterzug. Vor allem habe sich die Verteidigung eine stationäre statt eine ambulante Massnahme für die Beschuldigte gewünscht. Der Verteidiger seis sich aber nicht sicher, ob die Mandantin noch einmal bereit sei, sich einem solchen Verfahren auszusetzen.
Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann der oder die Inhaftierte frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen. Da die nun Verurteilte bereits fünf Jahre in Haft ist, könnte sie in zehn Jahren ein solches Gesuch einreichen.
Die Schweizerin hatte nach jahrelangem Leugnen im vergangenen Dezember gestanden, in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre siebenjährigen Zwillinge erstickt zu haben. Während des Prozesses erklärte sie sich ausserdem verantwortlich für den Tod ihres erstgeborenen Töchterchens.