Scheint ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, dann ist Vorsicht geboten – bei unglaublich günstigen Schnäppchen im Internet ebenso wie bei günstigen Geschäftsmöglichkeiten oder unerwarteten Gewinnen im Glücksspiel.
Rechtlich nicht immer geschützt
Betrugsvarianten gibt es viele, und sie wechseln schnell. Wer sich vor Betrug schützen will, sollte sich im Verdachtsfall auf keine Geschäfte mit Unbekannten einlassen. Am besten ist es, persönliche Angaben wie Name, Adresse und Telefonnummer vorgängig abzuklären und sich mit einem Kontrollanruf zusätzlich abzusichern. Ausserdem sollte man sich nicht von einem Verkäufer zu einer bestimmten Zahlungs- oder Bezahlungsmethode (z.B. Scheck oder Geldüberweisung per Western Union) drängen lassen.
Geschäfte mit Personen im Ausland stellen nicht zwingend ein gesteigertes Risiko dar. Allerdings ist es schwieriger, die Identität eines ausländischen Geschäftspartners zu klären. Und im Betrugsfall ist es schwieriger als im Inland, sein Geld oder seine Ware wieder einzutreiben.
Vorsicht ist auf jeden Fall besser als Nachsicht, denn im Betrugsfall kann man nicht automatisch auf das Gesetz hoffen: Das Bundesgericht hält fest, dass strafrechtlich nicht geschützt ist, wer sich mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit selbst hätte schützen oder den Irrtum durch ein Minimum zumutbarer Vorsicht hätte vermeiden können.
Wer sich vor Kriminalität im Internet schützen will, findet Tipps zu Themen wie Online-Shopping oder Vorschussbetrug auch auf der Webseite der Kobik.
(fasc;horm)