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Schein oder nicht Schein – Was gilt als Strassenbeleuchtung?
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 03.09.2024. Bild: Keystone/Gaetan Bally
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Verwaltungsgericht Lämpen um Lampen im Kanton Aargau

Wie viel Entschädigung gibt es für die Beleuchtung der Kantonsstrassen? Das muss das Verwaltungsgericht entscheiden.

Ohne sie sähe es düster aus in der Stadt Baden: Hunderte von Lampen, die die Strassen säumen und den Autofahrern und Fussgängerinnen den Weg beleuchten. Doch was gilt genau als Strassenbeleuchtung und was eben nicht? Darüber streitet sich die Stadt Baden mit dem Verkehrsdepartement des Kantons Aargau.

Eine Strasse bei Nacht, Strassenlampen beleuchten den Weg.
Legende: Strassenlampen säumen sich entlang der Kantonsstrasse in Baden. SRF/Stefan Ulrich

Bei dem Streit geht es um die sogenannte Beleuchtungs­entschädigung. Seit 2022 zahlt diese der Kanton den Gemeinden für die Beleuchtung der Innenortsstrecken von Kantonsstrassen. Pro Beleuchtungsanlage gibt es jährlich 200 Franken.

Stadt Baden will Vergütung für 700 Lampen

So zählte die Stadt Baden die Beleuchtungsanlagen auf den kantonalen Abschnitten und kam auf deren 700. Mit 140'000 Franken pro Jahr ergäbe das einen schönen Zustupf in die Stadtkasse. Baden hat die Rechnung aber ohne das Verkehrsdepartement gemacht.

Die Stadt hat einfach alle Lampen angemeldet, die sie irgendwo gefunden hat.
Autor: Daniel Schwerzmann Departement Bau Verkehr und Umwelt

Denn dieses hat strikte Kriterien, für welche Lampen es eine Entschädigung gibt und für welche nicht. Zum Beispiel müssen die Lampen energieeffizient und in der Nacht dimmbar oder abschaltbar sein. Daniel Schwerzmann vom Aargauer Verkehrsdepartement kritisiert: «Die Stadt Baden hat einfach alle Lampen angemeldet, die sie irgendwo gefunden hat.»

Eine Strasse bei Nacht, ein Auto fährt an einem Fussgängertstreifen vorbei.
Legende: In der Stadt Baden sind einzelne Fussgängerstreifen in der Nacht zwischen 1 und 5 Uhr nicht beleuchtet. SRF/Stefan Ulrich

Darunter habe es alte Lampen gehabt oder solche, die den Fussgängerstreifen in der Nacht nicht beleuchten. Ausserdem habe die Stadt auch die Lampen entlang von Velowegen oder Unterführungen angegeben. Aus Sicht des kantonalen Verkehrsdepartements werden solche Leuchtmittel aber nicht entschädigt, da es sich dabei nicht um eine Kantonsstrasse handle.

«Darum haben wir die Entschädigung nur für rund die Hälfte der angegebenen Leuchtpunkte gesprochen», erklärt Schwerzmann. Für das Verkehrsdepartement ist ausserdem klar: «Eine Entschädigung gibt es nur für die Strassenbeleuchtung, also die klassischen Strassenlaternen, die entweder an Kabeln über der Strasse hängen oder an einem Kandelaber.» Die Stadt Baden sieht das jedoch anders.

Auch eine Unterführung oder ein Veloweg ist Teil der Kantonsstrasse.
Autor: Majo Kurpresak Leiter Tiefbau Stadt Baden

Eingegeben hat die Stadt Baden zum Beispiel auch die Leuchtröhren in der Cordulapassage oder die Beleuchtung entlang von Velowegen, die neben oder unter der Kantonsstrasse verlaufen. «Auch das sind Bestandteile der Kantonsstrassen», betont Majo Kupresak vom Badener Tiefbauamt. «Wir haben uns am Strassengesetz orientiert und da steht es schwarz auf weiss.»

Eine unterirdische Passage mit verschiedenen Läden und Passenten, die vorbeilaufen.
Legende: Die Cordulapassage in Baden verläuft unter der viel befahrenen Schulhausplatzkreuzung. ZVG

Definiert wird im Gesetz: «Als Kantonsstrassen gelten die im Eigentum des Kantons stehenden Strassen mit all ihren Bestandteilen». Kupresak erklärt weiter: «Demnach gilt auch die Beleuchtung von Fussgängerunterführungen und Velowegen, sofern diese der Entlastung von Kantonsstrassen dienen.»

Gesetz über das kantonale Strassenwesen

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§1 Zweck

Dieses Gesetz regelt das kantonale Strassenwesen.

Das kantonale Strassenwesen umfasst Bau, Unterhalt, Betrieb und Finanzierung der Kantonsstrassen sowie der weiteren Verkehrsanlagen von kantonalem Interesse.

§2 Definition

Als Kantonsstrassen gelten die im Eigentum des Kantons stehenden Strassen mit allen ihren Bestandteilen.

Als weitere Verkehrsanlagen von kantonalem Interesse gelten

a) kantonale Velorouten

b) Wanderwege

c) Ausnahmetransportrouten

d) Anlagen, die Kantonsstrassen unmittelbar entlasten

e) Verkehrsmanagementsysteme mit Auswirkungen auf Kantonsstrassen.

...

Andererseits werden im Gesetz «Anlagen, die Kantonsstrassen unmittelbar entlasten» als «weitere Verkehrsanlagen» separat aufgeführt. Darunter würden eben auch Velowege oder Unter- und Überführungen fallen, sofern sie die Kantonsstrassen entlasten und dem Kanton gehören. Welche Interpretation stimmt?

Das muss nun das Aargauer Verwaltungsgericht klären. Die Stadt Baden pocht nämlich auf die Entschädigung aller 700 Lampen und will das gerichtlich durchsetzen. Würde das Verwaltungsgericht zugunsten der Stadt Baden entscheiden, wäre das ein bedeutender Leitentscheid für alle rund 200 Aargauer Gemeinden.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 3.9.2024, 17:30 Uhr ; 

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